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Anmeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)

Beschreibung

Bei Zuzug in Paderborn sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden.

Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung 

Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.

Bitte beachten Sie:

Personen, die aus dem EU-Ausland oder der Ukraine zuziehen, können wegen der Prüfung ihrer Identitätsdokumente nur im Einwohneramt Bahnhofstraße angemeldet werden. Hierzu müssen Sie persönlich vorstellig werden.

Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
  • bei Kindern unter 16 Jahren: die Abstammungs- oder Geburtsurkunde oder den alten Kinderreisepass, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist
  • Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
  • Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern (nur bei Neuanmeldungen aus dem Ausland)

Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Anmeldeformular und Personalausweis der anzumeldenden Person
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Die Formulare finden Sie unter „Downloads“.

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

Kosten

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Hinweise und Besonderheiten

Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Ihren Arbeitgeber
  • ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.,
  • Ihre Krankenkasse
  • Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser),
  • als Kfz-Halter das Straßenverkehrsamt, An der Talle 7, Paderborn
  • Ihre Versicherungen
  • Ihre Telefongesellschaft
  • Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
  • das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
  • das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist

Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

Sofern Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt für öffentliche Ordnung - Abt. Verkehrssicherung.

Bitte informieren Sie sich über weitere Details unter "Downloads".

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen