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Beglaubigung

Beschreibung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer persönlich im Einwohneramt geleisteten Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie oder mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen. Dabei sind die Originaldokumente unbedingt mit vorzulegen.

Beglaubigungen können im Einwohneramt wohnortunabhängig vorgenommen werden.

WICHTIG

Das Dokument muss von einer deutschen Behörde ausgestellt oder für eine Behörde bestimmt sein.

Bitte überlassen Sie uns die Anfertigung der Kopien. Selbst hergestellte Kopien müssen wir mit den Originalen vergleichen, so dass dieser Zeitaufwand zu höheren Gebühren führt.

Wir dürfen Dokumente nur amtlich beglaubigen:

Zum Beispiel

  • Zeugnisse, Diplome
  • Ausweisdokumente
  • Schwerbehindertenausweise
  • Unterschriften (siehe Einschränkungen im Bereich öffentliche Beglaubigungen)

Wir sind nicht befugt öffentliche Beglaubigungen vorzunehmen:

Dazu gehören insbesondere

  • Unterschriften für Vorsorge-/ Betreuungsvollmachten/ Patientenverfügungen (zuständig ist die Betreuungsstelle im Jugendamt der Stadt Paderborn)
  • Unterschriften für Rentenanträge (zuständig ist die Rentenstelle im Sozialamt der Stadt Paderborn)
  • Testamente, Erbscheine, Bürgschafts- und Schenkungsurkunden, Versicherungspolicen, Gesellschafterverträge (zuständig sind die Notare)
  • Auszüge aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte)
  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (zuständig sind die Katasterämter)

Nicht beglaubigen dürfen wir zudem:

  • Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden, hier stellt das zuständige Standesamt auf Antrag neue Urkunden aus)
  • Unterschriften auf Leerseiten (Hier könnten nachträglich Texte hinzugefügt werden.)
  • Einbürgerungsurkunden
  • Gerichtsentscheidungen, Gerichtsbeschlüsse

Vorlage von Dokumenten im Ausland:

Hierfür könnte eine Apostille erforderlich sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Detmold (siehe unter dem Punkt "Weiterführende Informationen").

Rechtsgrundlagen

§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

Kosten

Je Beglaubigung einer Unterschrift: 3,60 EUR

Vom Einwohneramt hergestellte Kopien eines zusammenhängenden Dokumentes (DIN A 4 oder DIN A 3, inkl. Kopierkosten)

  • bis zu 4 Seiten: 6,00 EUR 
  • 5 bis 10 Seiten: 9,60 EUR 
  • jede weitere Seite: 1,20 EUR (DIN A 4)

Selbst hergestellte Kopien eines zusammenhängenden Dokumentes

  • bis zu 4 Seiten: 12,00 EUR 
  • 5 bis 10 Seiten: 24,00 EUR 
  • jede weitere Seite: 2,40 EUR

Bringen Sie bitte nur die Original-Dokumente zur Beglaubigung mit. Die Gebühren für Beglaubigungen ermäßigen sich um 50 % für folgende Personengruppen:

  • Schüler/Schülerinnen, Studierende, Auszubildende,
  • Bundesfreiwilligendienstleistende,
  • Empfänger/Empfängerinnen von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Sozialgeld) und dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
  • für Rentenzwecke gebührenfrei

Der Ermäßigungsanspruch ist durch die Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder Bescheides nachzuweisen.

Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.

Zahlungsweise

Die Gebühren sind bei Vorsprache in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

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