Grundbesitzabgaben (Entwässerung)
Beschreibung
Die Gebührenberechnung für die Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide der Abteilung Steuern.
Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser je m³
Ab dem Jahr 2021 | bis 200.000 m³/Jahr | 2,39 EUR |
| 200.001 – 400.000 m³/Jahr | 2,39 EUR |
| über 400.000 m³/Jahr | 2,39 EUR |
Gebühren für die Ableitung von Niederschlagswasser je m²
Ab dem Jahr 2021 | 0,71 EUR |
Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren finden Sie unter "Downloads".
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.
Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").
Rechtsgrundlagen
Die Festsetzung der Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser (einschließlich Vorausleistung) und Niederschlagswasser erfolgt aufgrund der Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn.
Hinweise und Besonderheiten
Bei technischen Fragen zum Entwässerungssystem wenden Sie sich bitte an den Stadtentwässerungsbetrieb (STEB) Paderborn (siehe unter "Weitere Informationen").
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Fels
- Tel: +49 5251 88-11985
- E-Mail: a.fels@paderborn.de
- Frau Hohrath
- Tel: +49 5251 88-11023
- E-Mail: c.hohrath@paderborn.de
- Frau Kohaupt
- Tel: +49 5251 88-12046
- E-Mail: s.kohaupt@paderborn.de
- Frau Schäfers
- Tel: +49 5251 88-11984
- E-Mail: d.schaefers@paderborn.de
- Herr Schricke
- Tel: +49 5251 88-11986
- E-Mail: m.schricke@paderborn.de