Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)
Beschreibung
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Stadt Paderborn erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.
Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
| Grundsteuer B | Grundsteuer A |
Hebesatz 2023 | 479 v. H | 247 v. H |
Hebesatz 2024 | 501 v. H | 259 v. H |
Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren finden Sie unter der Rubrik "Downloads".
Weiterführende Auskünfte erhalten Sie bei den unter der Rubrik "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpersonen.
Alternativ können Sie gerne unser Kontaktformular unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" nutzen.
Rechtsgrundlagen
Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit der Hebesatzsatzung bzw. § 5 der Haushaltssatzung erhoben.
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Downloads
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Schricke
- Tel: +49 5251 88-11986
- E-Mail: m.schricke@paderborn.de
- Herr Fels
- Tel: +49 5251 88-11985
- E-Mail: a.fels@paderborn.de
- Frau Kohaupt
- Tel: +49 5251 88-12046
- E-Mail: s.kohaupt@paderborn.de
- Frau Schäfers
- Tel: +49 5251 88-11984
- E-Mail: d.schaefers@paderborn.de