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Fischereischein

Beschreibung

Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein.  Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.

Wir unterscheiden Fischereischeine für 1 Jahr, 5 Jahre oder für Jugendliche.

Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.

Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.

Rechtsgrundlagen

§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW

Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich zu stellen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)
  • Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
  • Passbild in ausgedruckter Form (nur bei Erstausstellung)
    Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten.

Zusätzlich beim Jugendfischereischein

  • Reisepass für Kinder (wenn vorhanden) oder Geburtsurkunde
  • Foto (bei Erstausstellung)
  • WICHTIG: Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten ist erforderlich (Kind muss nicht dabei sein)
  • Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn (erst ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend)

Kosten

  • 1 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 16,00 EUR
  • 5 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 48,00 EUR
  • Jugendfischereischein: 8,00 EUR
  • Ersatzfischereischein bei Verlust des Originals: 5,00 EUR

Zahlungsweisen

Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen