Fischereischein
Beschreibung
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.
Wir unterscheiden Fischereischeine für 1 Jahr, 5 Jahre oder für Jugendliche.
Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.
Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.
Rechtsgrundlagen
§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW
Unterlagen
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich zu stellen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
- Passbild in ausgedruckter Form (nur bei Erstausstellung)
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten.
Zusätzlich beim Jugendfischereischein
- Reisepass für Kinder (wenn vorhanden) oder Geburtsurkunde
- Foto (bei Erstausstellung)
- WICHTIG: Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten ist erforderlich (Kind muss nicht dabei sein)
- Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn (erst ab dem 16. Lebensjahr verpflichtend)
Kosten
- 1 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 16,00 EUR
- 5 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 48,00 EUR
- Jugendfischereischein: 8,00 EUR
- Ersatzfischereischein bei Verlust des Originals: 5,00 EUR
Zahlungsweisen
Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Bürgerservice Schloß Neuhaus
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Elsen
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de