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Grundbesitzabgaben (Straßenreinigung)

Beschreibung

Die Gebührenberechnung der Straßenreinigung erfolgt durch entsprechende Abgabenbescheide des Amtes für Finanzen, Abteilung Steuern.

Die Reinigung der Straßen wird durch den Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die "Zuständigen Kontaktpersonen".

Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").

Kosten

Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung (Sommerreinigung) geht die Benutzungsgebühr jährlich je Veranlagungsmeter aus der Gebührensatzung hervor. diese finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen". Bei Erschließung eines Grundstücks wird zusätzlich eine Gebühr erhoben.

Für die Winterwartung wird zusätzlich eine Gebühr erhoben.

Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend.

Die Winterdienstgebühr hat die Vorhaltezeiten und die auf Erfahrung beruhenden Einsatzpläne zur Grundlage. Die Ausführung ist wetterlageabhängig. Deshalb ist es für die auf den gesamten Winterzeitraum bezogene Gebühr nicht maßgebend, ob die Winterwartung plangemäß durchgeführt oder ob sie unter- bzw. überschritten wird.

Eine Übersicht über die Entwicklung der Grundbesitzabgaben in den letzten Jahren, sowie die Berechnung der Gesamtgebühr für die Straßenreinigung, finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen" in der Gebührensatzung.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Schricke
    • Tel: +49 5251 88-11986
    • E-Mail: m.schricke@paderborn.de
  • Herr Fels
    • Tel: +49 5251 88-11985
    • E-Mail: a.fels@paderborn.de
  • Frau Kohaupt
    • Tel: +49 5251 88-12046
    • E-Mail: s.kohaupt@paderborn.de
  • Frau Schäfers
    • Tel: +49 5251 88-11984
    • E-Mail: d.schaefers@paderborn.de