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Hunde (An-, Um- und Abmeldung)

Beschreibung

Die Hundesteueranmeldung und -abmeldung können Sie online unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Amt für Finanzen, Abt. Steuern vornehmen.

Wenn Ihr Hund größer als 40 cm (Widerristhöhe) oder schwerer als 20 kg ist bzw. werden kann, ist die Anmeldung online unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“ vorzunehmen. Dann geht automatisch die Haltungsanzeige beim Ordnungsamt ein.

Handelt es sich um einen Hund bestimmter Rasse (§10 LHundG NRW) oder um einen gefährlichen Hund (§ 3 LHundG NRW), ist die Anmeldung ebenfalls unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" vorzunehmen. In diesem Fall wird die Haltungserlaubnis automatisch beim Ordnungsamt beantragt.

Wichtig:
Vor der Anschaffung eines solchen Hundes klären Sie bitte, ob Sie die besonderen Vorschriften des Landeshundegesetzes erfüllen. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim zuständigen Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, zu finden unter der Rubrik „Verwandte Dienstleistungen - Hunde (Pflichten zur Hundehaltung)".

Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis sowie die Befreiung von der Maulkorb-/ Leinenpflicht für §3 und §10 Hunde des LHundG NRW kann separat online beantragt werden. Sie finden die Informationen dazu ebenfalls unter der Rubrik „Verwandte Dienstleistungen“.

Anmeldung:

Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung an. Die Anmeldung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats. Falls Sie aus einer anderen Kommune mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Kommune ab.

Wir benötigen für die Anmeldung des Hundes:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Bei Umzug den Tag des Zuzugs nach Paderborn
- Bei Neuanschaffung den Tag der Aufnahme des Hundes
- die Hunderasse (bei Mischlingen auch Kreuzungsart angeben)
- die Anzahl der anzumeldenden Hunde

Abmeldung:

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, nachdem der Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt.

Wir benötigen für die Abmeldung:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- Ihr Kassenzeichen
- den Tag, ab dem Ihr Hund nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt und zudem den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters

Auch bei Wegzug in eine andere Stadt muss der Hund abgemeldet werden.

Rechtsgrundlagen

§ 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn
§ 3 LHundG NRW
§ 10 LHundG NRW
§ 11 LHundG NRW

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Onlinedienstleistung

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Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hohrath
    • Tel: +49 5251 88-11023
    • E-Mail: c.hohrath@paderborn.de