Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Hunde (Hundebestandsaufnahme im Rahmen der Steuerpflicht)

Beschreibung

Die Hundebestandsaufnahme wird in der Zeit von Anfang Juli 2023 bis voraussichtlich zum 06. Juli 2024 durchgeführt.

Die Stadt Paderborn überprüft aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehalter/innen, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben und dafür Steuern zahlen, den Hundebestand innerhalb der Stadt Paderborn. 

Hunde sind grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt, bzw. nach Zuzug beim Amt für Finanzen der Stadtverwaltung Paderborn anzumelden. Wenn Sie mit Ihrem Hund aus einer anderen Stadt zugezogen sind, melden Sie ihn bitte in der vorherigen Stadt ab. Die Anmeldung erfolgt zum 1. des Folgemonats.

Die Hundesteueranmeldung erledigen Sie bitte über die Rubrik "Verwandte Dienstleistungen", "Hunde-An- Um-, Abmeldung".

Wir benötigen für Ihre Anmeldung:
- Ihren Name und Ihre Adresse
- den Tag der Aufnahme oder Zuzugstag nach Paderborn
- die Hunderasse (bei Mischlingen auch die Kreuzungsart ist azugeben)
- die Anzahl der Hunde

Wenn Ihr Hund größer als 40 cm (Widerristhöhe) oder schwerer als 20 kg ist, wenden Sie sich bitte zusätzlich an das Ordnungsamt, da hierfür eine Haltungsanzeige erforderlich ist. Informationen zu den Pflichten zur Hundehaltung finden unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

Rechtsgrundlagen

§ 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hohrath
    • Tel: +49 5251 88-11023
    • E-Mail: c.hohrath@paderborn.de