Digitales Serviceportal Paderborn

Trusty

BIS: Suche und Detail

Hundesteuer

Beschreibung

Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich 

Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird

72,00 EUR

Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden

90,00 EUR je Hund

Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden

108,00 EUR je Hund

Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden:

 

nach § 3 Landeshundegesetz

600,00 EUR je Hund

nach § 10 Landeshundegesetz

300,00 EUR je Hund

und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben (siehe unter "Onlinedienstleistung", verwandte Dienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)").

Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden (siehe unter "Weitere Informationen").

Hundebestandsaufnahme
Die Stadt Paderborn überprüft aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehaltenden, die ihre Hunde ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet haben, den Hundebestand. 
Die Hundebestandsaufnahme wird in der Zeit von Anfang Juli bis Ende November 2023 durchgeführt. 
Die betreffenden Personen besitzen eine Legitimation der Stadt Paderborn und führen eine freiwillige Befragung an der Wohnungs- bzw. Haustür durch. Die Wohnung wird nicht betreten und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Sprung zur Icon Legende. Hunde Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hohrath
    • Tel: +49 5251 88-11023
    • E-Mail: c.hohrath@paderborn.de
Hundesteuer

Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich 

Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird 72,00 EUR
Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden 90,00 EUR je Hund
Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 EUR je Hund
Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden:  
nach § 3 Landeshundegesetz 600,00 EUR je Hund
nach § 10 Landeshundegesetz 300,00 EUR je Hund
und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben (siehe unter "Onlinedienstleistung", verwandte Dienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)").

Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden (siehe unter "Weitere Informationen"). Hundebestandsaufnahme
Die Stadt Paderborn überprüft aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehaltenden, die ihre Hunde ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet haben, den Hundebestand. 
Die Hundebestandsaufnahme wird in der Zeit von Anfang Juli bis Ende November 2023 durchgeführt. 
Die betreffenden Personen besitzen eine Legitimation der Stadt Paderborn und führen eine freiwillige Befragung an der Wohnungs- bzw. Haustür durch. Die Wohnung wird nicht betreten und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn

Anmeldung, Abmeldung, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, Landeshundegesetz, gefährliche, halbgefährliche, Hundesteuersatzung, zugelaufen, Hundemarke, Hundezählung, Zählung, Bestandsaufnahme, Hunde, Bestand, Hundebestand https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/20462/show
Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
Bielefelder Straße 3 33104 Paderborn

Frau

Hohrath

1.23

+49 5251 88-11023
c.hohrath@paderborn.de