Hundesteuer
Beschreibung
Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich
Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird | 72,00 EUR |
Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden | 90,00 EUR je Hund |
Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden | 108,00 EUR je Hund |
Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden: | |
nach § 3 Landeshundegesetz | 600,00 EUR je Hund |
nach § 10 Landeshundegesetz | 300,00 EUR je Hund |
und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben. Bitte nutzen Sie dazu die Onlinedienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)" unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Hohrath
- Tel: +49 5251 88-11023
- E-Mail: c.hohrath@paderborn.de
Verwandte Dienstleistungen
- Bankverbindung (Stadtverwaltung Paderborn)
- Hunde (An-, Um- und Abmeldung)
- Hunde (Hundebestandsaufnahme im Rahmen der Steuerpflicht)
- Hundesteuer (Ermäßigung und Befreiung)
- Hunde (Pflichten zur Hundehaltung)
- Antrag auf Befreiung der Maulkorb- und Leinenpflicht gemäß dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)