Hundesteuer
Beschreibung
Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich
Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird | 72,00 EUR |
Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden | 90,00 EUR je Hund |
Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden | 108,00 EUR je Hund |
Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden: | |
nach § 3 Landeshundegesetz | 600,00 EUR je Hund |
nach § 10 Landeshundegesetz | 300,00 EUR je Hund |
und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben (siehe unter "Onlinedienstleistung", verwandte Dienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)").
Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden (siehe unter "Weitere Informationen").
Hundebestandsaufnahme
Die Stadt Paderborn überprüft aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehaltenden, die ihre Hunde ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet haben, den Hundebestand.
Die Hundebestandsaufnahme wird in der Zeit von Anfang Juli bis Ende November 2023 durchgeführt.
Die betreffenden Personen besitzen eine Legitimation der Stadt Paderborn und führen eine freiwillige Befragung an der Wohnungs- bzw. Haustür durch. Die Wohnung wird nicht betreten und es werden keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Icon Legende
- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Hohrath
- Tel: +49 5251 88-11023
- E-Mail: c.hohrath@paderborn.de