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Hundesteuer (Ermäßigung und Befreiung)

Beschreibung

Informationen zu den Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung erhalten Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn, s. unter "Weitere Informationen".

Rechtsgrundlagen

§§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn

Unterlagen

Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei dem unter der Rubrik "Kontakt" genannten Ansprechpartner ein.

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hohrath
    • Tel: +49 5251 88-11023
    • E-Mail: c.hohrath@paderborn.de

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Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei dem unter der Rubrik "Kontakt" genannten Ansprechpartner ein.

Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn

Steuerermäßigung, Steuerbefreiung, Assistenzhund, Blindenhund, Behindertenhund, Sanitätshund, Schutzhund, Rettungshund https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/20466/show
Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
Bielefelder Straße 3 33104 Paderborn

Frau

Hohrath

1.23

+49 5251 88-11023
c.hohrath@paderborn.de