Hundesteuer (Ermäßigung und Befreiung)
Beschreibung
Informationen zu den Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung erhalten Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn, s. unter "Weitere Informationen".
Rechtsgrundlagen
§§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn
Unterlagen
Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag bei dem unter der Rubrik "Kontakt" genannten Ansprechpartner ein.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für Finanzen - Abteilung Steuern
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bielefelder Straße 3
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Hohrath
- Tel: +49 5251 88-11023
- E-Mail: c.hohrath@paderborn.de