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Hundesteuer (Ermäßigung und Befreiung)

Beschreibung

Informationen zu den Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung erhalten Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn, s. unter "Weiterführende Informationen".

Rechtsgrundlagen

§§ 3 und 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Paderborn finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

Unterlagen

Bitte reichen Sie einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen schriftlich oder per E-Mail bei der unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartnerin ein.

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hohrath
    • Tel: +49 5251 88-11023
    • E-Mail: c.hohrath@paderborn.de

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