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Führungszeugnis

Beschreibung

Allgemeines:

Bei der Antragstellung müssen Sie den genauen Verwendungszweck angeben.

  1. Handelt es sich um ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis?
  2. Ist das Führungszeugnis für eigene Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt?

Zu 1.

Einfaches Führungszeugnis: Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein einfaches Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt.

Erweitertes Führungszeugnis: Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit, z. B. in Schulen oder Sportvereinen. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle vorzulegen, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis benötigen.

Sonderfall Europäisches Führungszeugnis: Personen, die neben oder anstatt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates.

Zu 2.

Führungszeugnisse können für private Zwecke (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) ausgestellt werden.

Bei Führungszeugnissen für eine Behörde bitten wir Sie, die Adresse der Behörde, Verwendungszweck und Aktenzeichen mitbringen.

Das Führungszeugnis kann persönlich beim Einwohneramt beantragt werden, sofern Sie Ihren Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) in Paderborn haben.

Sie können ein Führungszeugnis für sich selbst oder als gesetzlicher Vertreter für eine dritte Person beantragen (z. B. als Eltern für ein minderjähriges Kind oder als gerichtlich bestellter Betreuer). Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.

Eine allgemeine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

Sie können das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Den Link zur Online-Beantragung finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".

Rechtsgrundlagen

§§ 30 ff Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Unterlagen

Bei persönlicher Antragsstellung:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)

Bei persönlicher Antragsstellung durch einen gesetzlichen Vertreter:

  • gültiges Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
  • Nachweis der Berechtigung zur Vertretung (z. B. gerichtlicher Betreuungsbeschluss)

Kosten

Die Gebühren betragen 13,00 EUR.

Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung
Wegen Mittellosigkeit für Empfänger von

  • Bürgergeld,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt, einschl. Leistungen nach dem AsylbLG
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG
  • Schüler-BAföG,
  • BAföG für Studierende,
  • Berufsausbildungsbeihilfe.

Wegen besonderen Verwendungszwecks, z. B. ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, DRK, Bundesfreiwilligendienst etc.).

Die Gründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. 

Zahlungsweise

Die Gebühr kann wie folgt entrichtet werden:

  • in bar, per Kartenzahlung, kontaktlos (bei persönlicher Vorsprache bzw. durch gesetzl. Vertreter) oder
  • durch Erteilung einer Einzugsermächtigung/ Sepa-Lastschriftmandat im Antragsformular

Zahlungsweisen

  • Bar
  • Kartenzahlung
  • SEPA-Lastschrift

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. 4 Wochen.

Onlinedienstleistung

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen