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Vergnügungssteuer

Beschreibung

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. 

Sie finden im folgenden die Vergnügungssteuersätze für Spielapparate. Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat:

  • für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 6,0 v. H. des Spieleinsatzes,
  • für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 EUR und
  • für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben, 300,00 EUR.

Die entsprechenden Satzungen finden Sie unter der Rubrik "Weitere Informationen".

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Beine
    • Tel: +49 5251 88-11917
    • E-Mail: t.beine@paderborn.de