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Fundsachen

Beschreibung

 

Wenn Sie in Paderborn etwas verloren haben, können Sie beim telefonisch beim telefonischen Service Center der Stadt anfragen, ob der verlorene Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde.

Wenn Sie etwas einen Gegenstand gefunden haben, geben Sie die Fundsache bitte im Fundbüro des Einwohneramtes der Stadtverwaltung Paderborn ab oder besprechen das weitere Vorgehen.

Das Fundbüro finden Sie an der Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 1. OG.

Als Finder haben Sie das Recht, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten in Ihr Eigentum zu übernehmen, wenn der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.

Rechtsgrundlagen

§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kosten

Für die Verwahrung bei der Fundbehörde (für jede zusammengehörende Fundsache)

  • vom Verlierer bzw. Eigentümer 5,00 EUR bei Abholung
  • vom Finder bei Finderlohn und/oder Eigentumserwerb 5,00 EUR bei Abholung
  • Löschen von Datenträgern (bei Handys, Laptops etc.) bei Eigentumserwerb 50,00 EUR
  • Verlustbescheinigungen für Versicherungen 8,00 EUR

Zahlungsart

Die Zahlung kann erfolgen:

  • in bar
  • per Kartenzahlung 

Bearbeitungsdauer

Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage, bis Fundsachen im Fundbüro abgegeben werden. Daher empfehlen wir Ihnen bei negativen Anfragen, sich in unregelmäßigen Abständen erneut zu erkundigen.  

Hinweise und Besonderheiten

Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, z.B. bei Ausweisdokumenten, ergeht an den Besitzer eine schriftliche Nachricht, dass sich das Dokument im Fundbüro befindet.

Bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Verkehrsbetrieb.

Einmal jährlich erfolgt eine Versteigerung von Fundfahrrädern im Rahmen des sog. "Paderborner Fahrradtages" unter der Regie der Tourist Information Paderborn. Nähere Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen".

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verwandte Dienstleistungen

Fundsachen

Wenn Sie in Paderborn etwas verloren haben, können Sie beim telefonisch beim telefonischen Service Center der Stadt anfragen, ob der verlorene Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde. Wenn Sie etwas einen Gegenstand gefunden haben, geben Sie die Fundsache bitte im Fundbüro des Einwohneramtes der Stadtverwaltung Paderborn ab oder besprechen das weitere Vorgehen. Das Fundbüro finden Sie an der Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 1. OG. Als Finder haben Sie das Recht, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten in Ihr Eigentum zu übernehmen, wenn der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.

Informationen zum Paderborner Fahrradtag

Für die Verwahrung bei der Fundbehörde (für jede zusammengehörende Fundsache)

  • vom Verlierer bzw. Eigentümer 5,00 EUR bei Abholung
  • vom Finder bei Finderlohn und/oder Eigentumserwerb 5,00 EUR bei Abholung
  • Löschen von Datenträgern (bei Handys, Laptops etc.) bei Eigentumserwerb 50,00 EUR
  • Verlustbescheinigungen für Versicherungen 8,00 EUR
Zahlungsart Die Zahlung kann erfolgen:
  • in bar
  • per Kartenzahlung 

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Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Fundwesen
Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG 33102 Paderborn

Fundsachen Infotelefon

A2.54

+49 5251 88-11188
einwohneramt@paderborn.de