Fundsachen
Beschreibung
Sie haben etwas verloren oder Sie wurden bestohlen?
Rufen Sie uns einfach an. Unter dem Punkt "Zuständige Kontaktperson" erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen des telefonischen Servicecenters, die prüfen können, ob Ihr verlorenener Gegenstand bereits im Fundbüro abgegeben wurde.
Sie haben etwas gefunden?
In dem Fall geben Sie die Fundsache bitte an der Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) im Erdgeschoss im Fundbüro ab, oder besprechen das weitere Vorgehen telefonisch mit der den zuständigen Kontaktpersonen.
Als Finder haben Sie das Recht, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten in Ihr Eigentum zu übernehmen, wenn der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Erklärung direkt bei der Abgabe der Fundsache.
Rechtsgrundlagen
§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kosten
Für die Verwahrung bei der Fundbehörde (für jede zusammengehörende Fundsache)
- vom Verlierer bzw. Eigentümer 5,00 EUR bei Abholung
- vom Finder bei Finderlohn und/oder Eigentumserwerb 5,00 EUR bei Abholung
- Löschen von Datenträgern (bei Handys, Laptops etc.) bei Eigentumserwerb 50,00 EUR
- Verlustbescheinigungen für Versicherungen 8,00 EUR
Zahlungsart
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar
- per Kartenzahlung (auch kontaktlos)
Bearbeitungsdauer
Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage, bis Fundsachen im Fundbüro abgegeben werden. Daher empfehlen wir Ihnen bei negativen Anfragen, sich in unregelmäßigen Abständen erneut zu erkundigen.
Hinweise und Besonderheiten
Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, z.B. bei Ausweisdokumenten, ergeht an den Besitzer eine schriftliche Nachricht, dass sich das Dokument im Fundbüro befindet.
Bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Nachfrage beim jeweiligen Verkehrsbetrieb.
Einmal jährlich erfolgt eine Versteigerung von Fundfahrrädern im Rahmen des sog. "Paderborner Fahrradtages" unter der Regie der Tourist Information Paderborn. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Weitere Informationen".
Fund von Haustieren:
Bitte melden Sie gefundene Tiere, die Sie zum Tierarzt gebracht haben, spätestens am nächsten Werktag dem Fundbüro.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Fundwesen
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Fundsachen Infotelefon
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de