Osterlauf (Abmeldung)
Beschreibung
Abmeldungen:
Nimmt ein gemeldeter Läufer nicht am Osterlauf teil, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrages.
Gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes werden die reinen Startgebühren erstattet. Das ärztliche Attest bitte schriftlich (gerne auch als Foto/Scan per E-Mail) einreichen. Die Erstattung folgt auf das Konto, das bei der Anmeldung angegeben wurde. Das ärztliche Attest kann auch noch nach dem Osterlauf (1-2 Wochen) nachgereicht werden.
Die 5 € Leihgebühr für den Chip werden immer einbehalten. Sie dienen als Bearbeitungsgebühr. Ab dem 19.03.2023 sind durch mikatiming Gebühren für den Chip fällig, die Bearbeitungsgebühr deckt diese. Trotzdem werden die 5 € auch vor dem 19.03. als reine Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Wurden die Startunterlagen inkl. dem Chip bereits abgeholt:
Chip zusammen mit dem Attest zurück an den SC Grün-Weiß Paderborn schicken!
Kosten
Informationen zu den Gebühren des Osterlaufs sind dem Produkt "Osterlauf (Allgemeine Informationen)" zu entnehmen.
Zuständige Einrichtung
- Schulverwaltungs- und Sportamt - Paderborner Sportservice
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Cramer
- Tel: +49 5251 88-11513
- E-Mail: s.cramer@paderborn.de