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Böllerschießen

Beschreibung

Beabsichtigen Sie, aus besonderem Anlass und aus speziellen Abschussgeräten Böller zu schießen, stellen Sie bitte beim Ordnungsamt einen entsprechenden Antrag unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

Rechtsgrundlagen

Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

Kosten

Es entsteht eine Gebühr von 35,00 EUR.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Röhrich
    • Tel: +49 5251 88-11305
    • E-Mail: a.roehrich@paderborn.de

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