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Brauchtumsfeuer/Verbrennung von Schlagabraum

Beschreibung

Die Anzeigefrist für Brauchtumsfeuer, die an Ostern 2025 abgebrannt werden sollen, beginnt am 24.02.2025 und endet am 04.04.2025

Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin vorzugsweise online oder alternativ telefonisch anzuzeigen. Für die Onlineanzeige nutzen Sie bitte unseren Anzeigeassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Paderborn

Fristen

  • das Abbrennen von Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) ist spätestens 2 Wochen vorab anzuzeigen
  • das Verbrennen von Schlagabraum ist spätestens 24 Stunden vorab anzuzeigen

Hinweise und Besonderheiten

Die Verbrennung von Brauchtumsfeuer/Schlagabraum muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.

Beachten Sie bitte das Merkblatt unter der Rubrik "Downloads".

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen