Brauchtumsfeuer/Verbrennung von Schlagabraum
Beschreibung
Die Anzeigefrist für Brauchtumsfeuer, die an Ostern 2024 abgebrannt werden sollen, beginnt am 12.02. und endet am 15.03.2024
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin vorzugsweise online oder alternativ telefonisch anzuzeigen. Für die Onlineanzeige nutzen Sie bitte unseren Anzeigeassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.
Rechtsgrundlagen
§ 15 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Paderborn
Fristen
- das Abbrennen von Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) ist spätestens 2 Wochen vorab anzuzeigen
- das Verbrennen von Schlagabraum ist spätestens 24 Stunden vorab anzuzeigen
Hinweise und Besonderheiten
Die Verbrennung von Brauchtumsfeuer/Schlagabraum muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.
Beachten Sie bitte das Merkblatt unter der Rubrik "Downloads".
Downloads
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Osterfeuerhotline
- Tel: +49 5251 88-12299
- E-Mail: tscmail@paderborn.de