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Brauchtumsfeuer/Verbrennung von Schlagabraum

Beschreibung

Die Anzeigefrist für Brauchtumsfeuer, die an Ostern 2023 abgebrannt werden sollen, ist abgelaufen.

Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin vorzugsweise online, alternativ telefonisch oder schriftlich (per Email) anzuzeigen. Für die Onlineanzeige nutzen Sie bitte unseren Anzeigeassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Paderborn

Unterlagen

Bitte geben Sie uns folgende Daten an:

- Name, Anschrift, E-Mailadresse und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumfeuers
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials

Fristen

  • das Abbrennen von Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) ist spätestens 2 Wochen vorab anzuzeigen
  • das Verbrennen von Schlagabraum ist spätestens 24 Stunden vorab anzuzeigen

Hinweise und Besonderheiten

Die Verbrennung von Brauchtumsfeuer/Schlagabraum muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.

Beachten Sie bitte das Merkblatt unter der Rubrik "Downloads".

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Brauchtumsfeuer/Verbrennung von Schlagabraum

Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin vorzugsweise online, alternativ telefonisch oder schriftlich (per Email) anzuzeigen. Für die Onlineanzeige nutzen Sie bitte unseren Anzeigeassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.

Bitte geben Sie uns folgende Daten an:

- Name, Anschrift, E-Mailadresse und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumfeuers
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Osterfeuer, Ostern, Brennholz, Verbrennen, Baumschnitt, Schlagabraumverbrennung https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21257/show
Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
Am Abdinghof 11 33098 Paderborn

Osterfeuerhotline

+49 5251 88-12299
tscmail@paderborn.de