Brauchtumsfeuer/Verbrennung von Schlagabraum
Beschreibung
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch, schriftlich (per Post, Fax oder per Email) oder online anzuzeigen. Für die Onlineanzeige nutzen Sie bitte unseren Anzeigeassistenten unter „Onlinedienstleistung“.
Unterlagen
Bitte geben Sie uns in Ihrer E-Mail folgende Daten an:
- Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Schlagabraumes
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
Fristen
Das Verbrennen von Schlagabraum ist spätestens 24 Stunden vorab anzuzeigen.
Hinweise und Besonderheiten
Die Verbrennung von Schlagabraum muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.
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- - Kostenpflichtig
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Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Abdinghof 11
- 33098 Paderborn
- E-Mail: gefahrenabwehr@paderborn.de
Zuständige Kontaktpersonen
- Telefonisches Service Center (TSC)
- Tel: +49 5251 88-0
- E-Mail: tscmail@paderborn.de