Glücksspiel (Tombola)
Beschreibung
Planen Sie im Rahmen einer Veranstaltung z.B. Ihres Sportvereins, Ihrer Kirchgemeinde oder Institution der Jugendhilfe eine Tombola durchzuführen, ist diese im Amt für öffentliche Ordnung - Abt. Allgemeine Gefahrenabwehr - anzeigepflichtig.
Je nach Art um Umfang der Tombola können die Ansprechpartner verschiedene Informationen über Ihre Veranstaltung anfordern.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ansprechpartner unter der Rubrik "Kontakt".
Rechtsgrundlagen
Glücksspielstaatsvertrag NRW
Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen Bek. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
Unterlagen
Die formlose Anzeige muss schriftlich (per Post, Fax oder Mail) folgende Daten enthalten:
- Örtlichkeiten und zeitlicher Rahmen der Veranstaltung
- Zweck der Veranstaltung (z.B. Verlosung im Rahmen eines Sportfestes)
- Angaben zur Höhe der Gewinnausschüttung
Gegebenenfalls können die Ansprechpartner weitere Informationen anfordern.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Allgemeine Gefahrenabwehr
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Westhoff
- Tel: +49 5251 88-120327
- E-Mail: mario.westhoff@paderborn.de