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Löschungsbewilligung (Rückauflassungsvormerkung)

Beschreibung

Die Löschungsbewilligung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt bei städtischen Wohnbaugrundstücken durch den unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.

Durch eine Rückauflassungsvormerkung wird die Einhaltung gewisser Pflichten des Käufers sichergestellt:
- Bebauung des Grundstücks innerhalb von 2 Jahren nach dem Erwerb.
- Nach Bezugsfertigkeit darf das Grundstück 5 weitere Jahre nicht verkauft werden.

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Trelle
    • Tel: +49 5251 88-12868
    • E-Mail: s.trelle@paderborn.de