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Vorkaufsrechte für Grundstücke

Beschreibung

Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Paderborn zur Prüfung vorzulegen.

Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.

Rechtsgrundlagen

- diverse öffentlich-rechtliche Bestimmungen, z.B. §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

Unterlagen

- notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag

Fristen

3 Monate nach Antragstellung

Kosten

Die Gebühren betragen 32,50 EUR pro angefangener halber Stunde.
Gebührenfreiheit bei ausschließlicher denkmalschutzrechtlicher Prüfung.

Zahlungsart:

Soweit für die Vorkaufsrechtsprüfung Gebühren anfallen, wird eine Rechnung zusammen mit der Verzichtserklärung übersandt.
Zahlbar innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Rechnung unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt Paderborn:

Sparkasse Paderborn-Detmold: IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78, BIC: WELADE3LXXX
VerbundVolksbank OWL eG:     IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00, BIC: DGPBDE3MXXX

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Karl
    • Tel: +49 5251 88-12312
    • E-Mail: c.karl@paderborn.de