Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Vorkaufsrechte für Grundstücke

Beschreibung

Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Paderborn zur Prüfung vorzulegen.

Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.

Rechtsgrundlagen

- diverse öffentlich-rechtliche Bestimmungen, z.B. §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

Unterlagen

- notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag

Kosten

Die Gebühren betragen 22,50 EUR.

Zahlungsart:
- Scheckvorauszahlung oder Überweisung nach Rechnungsstellung

Sprung zur Icon Legende. Antrag Vorkaufsrechte für Grundstücke

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Montag
    • Tel: +49 5251 88-11561
    • E-Mail: t.montag@paderborn.de
  • Herr Lippe
    • Tel: +49 5251 88-11562
    • E-Mail: t.lippe@paderborn.de
  • Herr Vieth
    • E-Mail: mi.vieth@paderborn.de