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Vorkaufsrechte für Grundstücke

Beschreibung

Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Paderborn zur Prüfung vorzulegen.

Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.

Rechtsgrundlagen

- diverse öffentlich-rechtliche Bestimmungen, z.B. §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

Unterlagen

- notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag

Kosten

Die Gebühren betragen 22,50 EUR.

Zahlungsart:
- Scheckvorauszahlung oder Überweisung nach Rechnungsstellung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Herr Montag
    • Tel: +49 5251 88-11561
    • E-Mail: t.montag@paderborn.de
  • Herr Lippe
    • Tel: +49 5251 88-11562
    • E-Mail: t.lippe@paderborn.de
  • Herr Vieth
    • E-Mail: mi.vieth@paderborn.de