Vorkaufsrechte für Grundstücke
Beschreibung
Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Paderborn zur Prüfung vorzulegen.
Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.
Rechtsgrundlagen
- diverse öffentlich-rechtliche Bestimmungen, z.B. §§ 24 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Unterlagen
- notarieller Kaufvertrag bzw. Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag
Kosten
Die Gebühren betragen 22,50 EUR.
Zahlungsart:
- Scheckvorauszahlung oder Überweisung nach Rechnungsstellung
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Liegenschaftswesen
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Montag
- Tel: +49 5251 88-11561
- E-Mail: t.montag@paderborn.de
- Herr Lippe
- Tel: +49 5251 88-11562
- E-Mail: t.lippe@paderborn.de
- Herr Vieth
- E-Mail: mi.vieth@paderborn.de