Räumlichkeiten in Schulen (Nutzung durch Dritte)
Beschreibung
Die Stadt Paderborn bietet allen eingetragenen Vereinen die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume an.
Die städtischen Schulräume stehen nur an Tagen des Schulbetriebs nach Unterrichtsschluss zur Verfügung.
Ausnahmen davon bedürfen der Zustimmung der betreffenden Schule und des Schulverwaltungsamtes der Stadt Paderborn.
Die Räumlichkeiten können sowohl für Einzelveranstaltungen, als auch für eine regelmäßige dauerhafte Nutzung überlassen werden.
Für die außerschulische Nutzung wird eine Nutzungsgebühr erhoben.
Weitere Informationen dazu und über eine eventuelle Befreiung von den Nutzungsgebühren erhalten Sie in der "Entgeldordnung für die außerschulische Nutzung städtischer Räumlichkeiten" unter der Rubrik "Weitere Informationen".
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der unter "Kontakt" genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Schulverwaltungs- und Sportamt - Allgemeine Schulverwaltung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Kurze
- Tel: +49 5251 88-11621
- E-Mail: m.kurze@paderborn.de