Antrag auf bauzeitliche Einleitung von Grundwasser in den Regenwasserkanal
Beschreibung
In bestimmten Stadtteilen von Paderborn wird bei Bauvorhaben mit Kellern oder Tiefgaragen die Absenkung von Grundwasser erforderlich. Dieses kann im Regelfall nach vorheriger Genehmigung durch den STEB in die öffentliche Regenwasserkanalisation eingeleitet werden.
Rechtsgrundlagen
Abwassersatzung der Stadt Paderborn und Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn in der jeweils gültigen Fassung.
Unterlagen
- Antrag auf Grundwasserabsenkung (siehe Rubrik "Onlinedienstleistung")
- Ggf. weitere Unterlagen
Fristen
Die Antragstellung sollte mind. 4 Wochen vor der geplanten Grundwasserabsenkung erfolgen.
Kosten
Der Antrag ist kostenpflichtig. Für die Befreiung nach § 7 Abs. 8 der Abwassersatzung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von dem Zeitaufwand für drei Stunden Dauer erhoben. Sofern eine umfangreiche Prüfung und Bearbeitung über drei Stunden Dauer erforderlich ist, erfolgt die Ermittlung der Verwaltungsgebühr nach erforderlichem Zeitaufwand. Die Gebühren ermitteln sich nach der jeweils aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Paderborn für Genehmigungen und Erlaubnisse. Die Benutzungsgebühr beträgt 1,25 € pro m³ eingeleiteter Wassermenge. Die Gebühr wird nach abgeschlossener Meldung der eingeleiteten Wassermenge erhoben.
Hinweise und Besonderheiten
Gelegentlich besteht die Alternative, das Grundwasser in ein Gewässer einzuleiten. Die Genehmigungsbehörde wäre dann der Kreis Paderborn, Umweltamt.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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