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Antrag auf Einleitung von Grundwasser aus Brunnenbohrungen

Beschreibung

Bei der Durchführung von Brunnenbohrungen in Paderborn wird regelmäßig die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation erforderlich. Dieses kann im Regelfall nach vorheriger Genehmigung durch den STEB in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.

Rechtsgrundlagen

Abwassersatzung der Stadt Paderborn und Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn in der jeweils gültigen Fassung.

Unterlagen

  • Antrag auf Einleitung von Grundwasser aus Brunnenbohrungen (siehe Rubrik "Onlinedienstleistung")
  • Ggf. weitere Unterlagen

Fristen

Die Antragstellung sollte mind. 4 Wochen vor der geplanten Grundwassereinleitung erfolgen.

Kosten

Der Antrag ist kostenpflichtig. Nach der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn, in der aktuellen Fassung, wird eine Grundgebühr in Höhe von 135,00 EUR sowie eine Benutzungsgebühr in Höhe von 2,39 EUR pro m³ eingeleiteter Wassermenge erhoben.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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