Antrag auf Einleitung von Grundwasser aus Brunnenbohrungen
Beschreibung
Bei der Durchführung von Brunnenbohrungen in Paderborn wird regelmäßig die Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation erforderlich. Dieses kann im Regelfall nach vorheriger Genehmigung durch den STEB in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.
Rechtsgrundlagen
Abwassersatzung der Stadt Paderborn und Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn in der jeweils gültigen Fassung.
Unterlagen
- Antrag auf Einleitung von Grundwasser aus Brunnenbohrungen (siehe Rubrik "Onlinedienstleistung")
- Ggf. weitere Unterlagen
Fristen
Die Antragstellung sollte mind. 4 Wochen vor der geplanten Grundwassereinleitung erfolgen.
Kosten
Der Antrag ist kostenpflichtig. Nach der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn, in der aktuellen Fassung, wird eine Grundgebühr in Höhe von 135,00 EUR sowie eine Benutzungsgebühr in Höhe von 2,39 EUR pro m³ eingeleiteter Wassermenge erhoben.
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- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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