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Antrag auf Genehmigung der Einleitung von Abwasser bei der Fassadenbehandlung in die öffentliche Kanalisation

Beschreibung

Bei der Durchführung von Fassadenreinigungen entsteht Abwasser, welches zur Kläranlage befördert werden muss. Aus diesem Grund muss das Wasser gesammelt dem öffentlichen Schmutz- bzw. Mischwasserkanal zugeführt werden und darf nicht in Regenwassereinläufe auf der Straße oder Grundstücken erfolgen. Die Genehmigung durch den STEB ist im Vorfeld erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Abwassersatzung der Stadt Paderborn und Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz zur Abwassersatzung der Stadt Paderborn in der jeweils gültigen Fassung.

Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung der Einleitung von Abwasser bei der Fassadenbehandlung in die öffentliche Kanalisation (siehe Rubrik "Onlinedienstleistung")
  • ggf. weitere Unterlagen

Fristen

Die Antragstellung sollte mind. 4 Wochen vor der geplanten Durchführung erfolgen.

Kosten

Sofern der Frischwasseranschluss des betroffenen Grundstücks genutzt wird, entstehen keine weiteren Kosten. Falls Wasser angeliefert wird, ist dieses mengenmäßig zu erfassen und mitzuteilen. Die Benutzungsgebühr beträgt 2,39 EUR pro m³.

Onlinedienstleistung