Personalausweis (PIN, PUK, Sperrkennwort)
Beschreibung
Nachdem Sie Ihren Personalausweis beantragt haben, erhalten Sie per Post eine vorläufige 5-stellige (Transport-)PIN zusammen mit der Entsperrnummer PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort.
PIN
- Sobald der Ausweis vorliegt, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine individuelle, von Ihnen gewählte 6-stellige PIN ersetzt werden. Dies können Sie direkt bei der Abholung erledigen.
- Wählen Sie als PIN keine Zahlenfolge, die auf dem Ausweisdokument aufgedruckt ist (z. B. das Geburtsdatum oder die Zugangsnummer) oder die leicht zu erraten wäre (z. B. "123456").
- Die Änderung der PIN können Sie auch zu Hause am PC mithilfe eines geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets, an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
Achtung! Beim Abholen mit Vollmacht kann die PIN nicht geändert werden. Weitere Änderungen (z.B. PIN vergessen) sind jederzeit und unbegrenzt oft möglich.
PUK
- Damit entsperrt man den Personalausweis nach dreimaliger Falscheingabe der PIN.
- Diese PUK kann max. 10 Mal verwendet werden.
Sperrkennwort
Das Sperrkennwort benötigen Sie zur Sperrung Ihres Personalausweises im Verlustfall. Nähere Informationen zur Sperrung finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
Kosten
Es wird keine Gebühr erhoben.
Hinweise und Besonderheiten
Was passiert, wenn ich den PIN-Brief nicht erhalten habe?
-> Sie können kostenfrei einen neuen Personalausweis beantragen. Der zu dem erneut produzierten Personalausweis gehörende PIN-Brief wird wieder zum Einwohneramt geschickt und dort zusammen mit dem neu produzierten Ausweisdokument übergeben.
-> Wenn kein neuer Personalausweis beantragt werden soll, kann man bei Abholung die persönliche sechsstellige PIN setzen. Das Einwohneramt teilt dann das Sperrkennwort mit. In diesem Fall gibt es allerdings keinen PUK.
Was ist, wenn ich den PIN-Brief weggeworfen oder verloren habe?
-> Der Personalausweis ist weiterhin gültig. Der PIN-Brief inklusive PUK und Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion wird in dieser Form jedoch nur einmal hergestellt. Anschließend werden die Daten gelöscht.
Wenn der PIN-Brief verloren ist und der PIN vergessen wurde, kann im Einwohneramt persönlich eine neue PIN gesetzt werden. Alternativ kann über das Personalausweisportals des Innenministeriums ein PIN-Rücksetzbrief bestellt werden (s. "Weitere Informationen"). Eine neue PUK gibt es dazu aber nicht.
Generell können auch Bürger aus anderen Städten bei uns die PIN ändern.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt
- Einwohneramt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam des Einwohneramtes Bahnhofstraße
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Elsen
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de
- Beratungsteam des Bürgerservice Schloß Neuhaus
- Tel: +49 5251 88-11188
- E-Mail: einwohneramt@paderborn.de