Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.BANK
Beschreibung
Die NRW.BANK schreibt ihre Darlehensnehmer - Eigentümer/innen von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmer/innen abhängig.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Unterlagen
Folgende Anträge werden benötigt (aufrufbar unter "Downloads"):
- Checkliste Zinssenkung: Bitte beachten Sie die Checkliste. Dort sind die notwendigen Nachweise aufgeführt, die Sie zusätzlich zu den Anträgen mit einreichen müssen!
- Grundantrag Zinssenkung: Den Antrag bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- Anlage A Verdienstbescheinigungen für das Vorjahr und das aktuelle Jahr: Für jede im Haushalt lebende Person mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit ist der Vordruck einzureichen. Die beiden Verdienstbescheinigungen sind vom aktuellen Arbeitgeber auszufüllen. Im Einzelfall können auch schlüssige Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers akzeptiert werden.
- Anlage B Übrige Einkünfte: Für jede im Haushalt lebende Person ab 16 Jahren ist der Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben.
Fristen
Bitte reichen Sie die Anträge ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Nachweisen (siehe Checkliste) persönlich, postalisch oder per E-Mail bei uns ein. Wo Sie uns finden, können Sie unter "Zuständige Einrichtung" und "Zuständige Kontaktpersonen" nachlesen.
Kosten
Je nach Einkommenshöhe beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Einkommensbescheinigung zwischen 5,00 EUR bis 20,00 EUR.
Die Erteilung einer Einkommensbescheinigung kostet für Haushalte mit Transferleistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG 5,00 EUR. Für alle anderen Haushalte kostet die Erteilung der Einkommensbescheinigung 20,00 EUR. Sofern trotz Antragsstellung keine Zinssenkung durchgeführt werden kann, ist die Erteilung der Einkommensbescheinigung kostenlos.
Die Zahlung der Gebühr kann bar vor Ort oder per Rechnung erfolgen.
Zahlungsweisen
- Bar
Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage aller Unterlagen erfolgt die Ausstellung der Einkommensbescheinigung in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen.
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen - Wohnungswesen
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Aplas
- Tel: +49 5251 88-111486
- E-Mail: da.aplas@paderborn.de
- Frau Rose
- Tel: +49 5251 88-11327
- E-Mail: d.rose@paderborn.de