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Rundfunkbeitragspflicht - Befreiung

Beschreibung

Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.

Bestimmte Personen, die mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Paderborn gemeldet sind, können von den Gebühren befreit werden. Für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden, der im Einwohneramt bereit liegt oder auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar ist. 

Alle erforderlichen Informationen zum Rundfunkbeitrag sowie zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag finden Sie auf einer eigenen Internetseite unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Rundfunkbeitragspflicht - Befreiung

Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.

Bestimmte Personen, die mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Paderborn gemeldet sind, können von den Gebühren befreit werden. Für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden, der im Einwohneramt bereit liegt oder auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar ist. 

Alle erforderlichen Informationen zum Rundfunkbeitrag sowie zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag finden Sie auf einer eigenen Internetseite unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Onlineportal ARD, ZDF und Deutschlandradio - Beitragsservice Voraussetzungen zur Befreiung

GEZ, Rundfunkgebührenbefreiung, Beitragsservice, ARD ZDF Deutschlandradio, Befreiung, https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21765/show
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+49 5251 88-11188
einwohneramt@paderborn.de

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