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Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser kann  bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

Untersuchungsberechtigungsscheine dürfen nur dem Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil, Vormund) ausgehändigt werden. Zudem wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern oder Elternteil zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Dokumente sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.

Die Arztwahl ist frei.

Unterlagen

Bei persönlicher Antragsstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass

Bei schriftlicher Antragsstellung:

  • formloser Antrag

Kosten

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Hinweise und Besonderheiten

Die Ausstellung eines weiteren Untersuchungsberechtigungsscheines für eine Nachuntersuchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres möglich; allerdings dürfen Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.
Mehrfachausgaben von Untersuchungsscheinen sind jedoch möglich, wenn:

  • der/die Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat, 
  • die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung länger als ein Jahr zurückliegt,
  • der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser kann  bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.  Untersuchungsberechtigungsscheine dürfen nur dem Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil, Vormund) ausgehändigt werden. Zudem wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern oder Elternteil zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Dokumente sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Die Arztwahl ist frei.

Bei persönlicher Antragsstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass
Bei schriftlicher Antragsstellung:
  • formloser Antrag

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Untersuchungsschein, Erstausbildungsuntersuchung, Jugendarbeitsschutzgesetz, ubs, Jugendarbeitsschutzuntersuchungsschein, Jugendschutzuntersuchung https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/21855/show
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