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Schulzeugnis

Beschreibung

Im Stadt- und Kreisarchiv können Sie die Zeugnisse bzw. Schulbescheinigungen anfordern. Schulzeugnisse und Schulbescheinigungen noch bestehender Schulen werden zunächst in diesen selbst aufbewahrt. Im Stadt- und Kreisarchiv können beglaubigte Kopien des Abgangszeugnisses, Zeugnisersatzbescheinigungen oder Schulbescheinigungen angefordert werden.

Schulzeugnisse und/oder Schulbescheinigungen können Sie ganz bequem über "Onlinedienstleistung" bestellen.

Rechtsgrundlagen

Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010
Gebührensatzung des Stadt- und Kreisarchivs vom 02.11.2016
Gebührentarif des Stadt- und Kreisarchivs vom 02.11.2016

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Hinweis auf das Abschlussjahr
  • Aktuelle Adresse

Fristen

Abgangszeugnisse werden 50 Jahre aufbewahrt, danach werden sie in der Regel vernichtet.

Kosten

In den Regel 15,00 EUR Recherchekosten zzgl. Kosten für die Kopien

(Bsp.: bei vierseitigem Zeugnis z.B. 15,00 EUR Recherche + 4 x 0,50 EUR = 17,00 EUR)

Rentenangelegenheiten bleiben aufgrund von § 64 SGB X kostenfrei.

Zahlungsart:

- Rechnung,

- bei Abholung: Barzahlung

Zahlungsweisen

  • Bar
  • Überweisung

Bearbeitungsdauer

Je nach Arbeitsanfall 1-2 Wochen

Hinweise und Besonderheiten

In bestimmten Fällen kann nur eine Zeugnisersatzbescheinigung ausgestellt werden. Nämlich dann, wenn nur Stammkarten der Zeugnisse erhalten sind.

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
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Onlinedienstleistung

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen