Digitales Serviceportal Paderborn

BIS: Suche und Detail

Einbürgerung

Beschreibung

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Wichtige Information:

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Die Änderungen sind am 27.06.2024 in Kraft getreten.

Zusätzlicher Hinweis:

Anlässlich der sehr hohen Belastungssituation ist die telefonische Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsstelle aktuell beschränkt.  Sie können Termine für Beratungsgespräche oder Termine zur Antragsabgabe telefonisch anfragen.

Wenn Sie Ihren Antrag trotzdem, ohne einen persönlichen Termin zur Antragsabgabe stellen möchten, können Sie ihn zusammen mit sämtlichen Unterlagen online über den Link unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" stellen oder per Post unter der Anschrift Stadt Paderborn - Staatsangehörigkeitsstelle -, 33095 Paderborn einreichen. 
Der Antrag wird in diesen Fällen bereits gebührenpflichtig, ohne dass seine Erfolgsaussichten vorgeprüft werden konnten.

Wir empfehlen vor einer Einreichung per Post auf jeden Fall den Quick Check, den Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" finden, sowie das Lesen ausführlicher Informationen auf der Seite der Bundesregierung .
Diese und weitere Informationen stehen unter der Rubrik "Weiterführende Informationen" bereit.

Eine bevorzugte Bearbeitung kann dadurch aber nicht erfolgen. Ihr Antrag wird nach derzeitigem Stand nach 6-8 Monaten gesichtet und Sie werden dann aufgefordert, aktuelle Unterlagen einzureichen.

Unter der Rubrik „Zuständige Kontaktperson“ können Sie durch Anklicken der jeweiligen Sachbearbeitung die Zuständigkeit sowie die persönlichen Erreichbarkeitszeiten einsehen.

Unterlagen

Sie können den Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistungen“ nutzen oder das Antragsformular, das Ihnen unter der Rubrik „Downloads“ zur Verfügung steht.

Zusätzlich sind folgende Dokumente unter Umständen einzureichen:

  • Anerkannter Sprachnachweis (mindestens B1 Niveau des Europäischen Referenzrahmens)
  • Einbürgerungstest/Test „Leben in Deutschland“/Schulabschlusszeugnis einer allgemeinbildenden deutschen Schule
  • Geburtsurkunde
  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes und unbefristetes oder befristetes Beschäftigungsverhältnis
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate, je nach Einzelfall auch Elterngeld-, Kindergeld-, Wohngeld-, Leistungsbescheid der Sozialbehörde)
  • Nachweis über eine ausreichende soziale Absicherung gegen Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und für das Alter (Rentenversicherungsverlauf)
  • Bei Selbstständigen zusätzlich: Gewerbeanmeldung, Einkommens-Steuerbescheide der letzten 2 Jahre oder andere geeignete Nachweise über Einkommen, zum Beispiel Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters (nicht älter als 3 Monate)
  • Eheurkunde
  • Scheidungsurteil

Kosten

a) Deutsche/r durch Geburt Gebührenfrei.

b) Deutsche/r durch Einbürgerung Gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.

Bitte beachten Sie, dass nach Einreichung des Antrags eine Vorauszahlung i.H.v. 191,00€ für die weitere Bearbeitung anfällt. Dies gilt gleichermaßen für postalische wie für Online-Anträge. Sie erhalten nach Registrierung des Antrages eine entsprechende Rechnung mit Kassenzeichen und ausgewiesenem Betrag.

Zahlungsweisen

  • Kartenzahlung
  • per Rechnung

Hinweise und Besonderheiten

Generell gilt, dass ohne Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit eine Einbürgerung nicht möglich ist.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • 5-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland 
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Aufenthaltstitel, der zu einer Einbürgerung berechtigt 
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII 
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen 
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, in der Regel auf B 1 Niveau 
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 

Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern

  • Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
  • für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
  • bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen

Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
  • Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. 

Sprung zur Icon Legende. Online-Einbürgerung mit Quick-Check

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
  • - Kostenpflichtig
Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen