Negativbescheinigung (deutsche Staatsangehörigkeit)
Beschreibung
Aktuell: Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit
Anlässlich der sehr hohen Belastungssituation ist die telefonische Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsstelle aktuell beschränkt. Die Zuständigkeit der Ansprechpartner inkl. persönlicher Erreichbarkeitszeiten finden Sie durch Klicken auf die einzelnen „Kontaktpersonen“.
Gelegentlich müssen Personen gegenüber ausländischen Behörden nachweisen, dass sie z.B. während ihres langjährigen Aufenthaltes in Deutschland nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Heimatstaat eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zulässt oder ein Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen würde.
Sofern jemand einen Nachweis darüber benötigt, dass er kein deutscher Staatsangehöriger ist, kann er eine sog. Negativbescheinigung von der Staatsangehörigkeitsstelle des Einwohneramtes ausgestellt bekommen.
Wir bitten um Kontaktaufnahme über Einbuergerung@paderborn.de
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Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Staatsangehörigkeiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 7
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Zentrale E-Mail-Adresse
- E-Mail: einbuergerung@paderborn.de
- Frau Watolla
- Tel: +49 5251 88-13426
- Herr Falkenhan
- Tel: +49 5251 88-11555
- Frau Kurt
- Tel: +49 5251 88-11556