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Staatsangehörigkeitsfeststellung

Beschreibung

Aktueller Hinweis:

Anlässlich der sehr hohen Belastungssituation ist die telefonische Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsstelle aktuell beschränkt. Außerdem können momentan keine persönlichen Beratungstermine oder Termine zur persönlichen Antragsabgabe vereinbart werden.

Die Zuständigkeiten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner inkl. persönlicher Erreichbarkeitszeiten finden Sie durch Klicken auf die einzelnen „Kontaktpersonen“.

Das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit kann bei Nachweis eines begründeten Feststellungsinteresses von uns für Personen mit alleiniger oder Hauptwohnung in Paderborn förmlich festgestellt werden. Liegen die Voraussetzungen vor, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Hierzu ist von den Antragstellern nachzuweisen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und zwischenzeitlich nicht verloren gegangen ist. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann z. B. durch Abstammung oder Einbürgerung erfolgt sein.

Eine ausländische Staatsangehörigkeit kann verbindlich nur durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates festgestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gern.

Wir bitten um Kontaktaufnahme über Einbuergerung@paderborn.de

Unterlagen

Für die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist ein telefonisches Beratungsgespräch bei uns erforderlich.

Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden in dem persönlichen Telefongespräch im Einzelnen benannt. Dabei erhalten Sie auch den formellen Antrag.

Kosten

Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kostet 25,00 EUR.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen