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Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Ein Besuch des Standesamtes ist nur nach individueller Terminreservierung möglich. Bitte nutzen Sie dazu die Online-Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie ebenfalls die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Standesbeamten montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung, welche oftmals zur Eheschließung im Ausland benötigt wird. Es wird bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk einer oder beide Verlobten ihren Wohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Besteht kein inländischer Wohnsitz, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes zuständig.

Die Beantragung ist online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistungen“. Das Standesamt wird daraufhin Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente vorgelegt werden müssen.

Die Beratung kann grundsätzlich auch telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in beglaubigter Ablichtung erforderlich.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt i. d. R. die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim zuständigen Standesamt des Heiratslandes erkundigen.

Neben deutschen Staatsangehörigen können auch Personen, die dem deutschen Personenstandsrecht unterliegen (heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose) ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis erhalten.

Unterlagen

Da die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wie auch die Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden welche Unterlagen vorzulegen sind. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim zuständigen Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

Bei Eheschließungen, bei denen ein Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger ist, empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigten Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass in dem Ehefähigkeitszeugnis beide Verlobten, also auch der ggf. im Ausland lebende Verlobte, einzutragen sind. Daher sind auch von dem im Ausland lebenden Verlobten u. a. Personenstandsurkunden und Familienstandsbescheinigungen vorzulegen

Kosten

Ehefähigkeitszeugnis bei zwei deutschen Verlobten/Lebenspartnern

50,00 EUR

Ehefähigkeitszeugnis mit einem ausländischen Verlobten/Lebenspartner

80,00 EUR

Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine ausländische Person

80,00 EUR

 

Zahlungsweisen

  • Bar
  • Kartenzahlung
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Zuständige Einrichtung

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