Eheschließung
Beschreibung
Ein Besuch des Standesamtes ist nur nach individueller Terminreservierung möglich. Bitte nutzen Sie dazu die Online-Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie ebenfalls die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Standesbeamten montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.
Anmeldung der Eheschließung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie Ihre Eheschließung anmelden. Das bedeutet, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft werden. Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Eheschließenden daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen werden.
Sollte eine persönliche Vorsprache eines Beteiligten nicht möglich sein, so nutzen Sie bitte den Vollmachtsvordruck (siehe unter der Rubrik "Downloads"), den Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Termin der Anmeldung mitbringen.
Bitte beachten Sie in diesen Fällen, dass die Unterschrift des verhinderten Partners bis spätestens eine Woche vor der Eheschließung durch persönliche Vorsprache beim Standesamt nachzuholen ist.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z.B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.
Trauorte und - zeiten
Als Trauorte bieten wir das Trauzimmer im historischen Rathaus der Stadt Paderborn an. In diesem Raum sind Trauungen mit bis zu 35 Personen möglich.
Eine virtuelle Führung durch das Rathaus finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".
An ausgewählten Tagen ist es auch möglich, im Audienzsaal des Schlosses im Ortsteil Schloß Neuhaus zu heiraten. Hier ist die Teilnahme von bis zu 50 Personen möglich.
Darüber hinaus ist es nach Absprache auch möglich, an anderen Orten innerhalb der Stadt Paderborn zu heiraten. Sollte dies für Sie in Fragen kommen, stellen Sie Ihre Anfrage gerne per E-Mail an heiraten@paderborn.de
Die Eheschließungen finden am dienstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 10.00 Uhr bis 14.30 Uhr, sowie an ausgewählten Samstagen statt.
In den Monaten November bis Dezember finden die Samstagstrauungen im historischen Rathaus in Paderborn statt. In den Monaten März bis Oktober finden die Trauungen im Audienzsaal des Schlosses im Stadtteil Schloß Neuhaus statt.
Eheschließungen im Neuhäuser Schloß
Terminreservierung 2025
Eine telefonische Reservierung ist zwischen 08:00-10:00 Uhr unter der 05251 - 88 13400 möglich.
- Freitagstermine 2025: 25.07./01.08./22.08.
- Samstagstermine 2025: 01.03./05.04./10.05./24.05./07.06./21.06./12.07./26.07./02.08./
23.08./06.09./20.09./11.10.
Die Schloss-Termine für das Folgejahr sind jeweils ab dem 01.06. des laufenden Jahres buchbar. Die Veröffentlichung der Termine entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder der Internetseite www.paderborn.de.
Um zu erfahren welche Termine aktuell für eine Eheschließung zur Verfügung stehen, können sie sich während der Öffnungszeiten beim Standesamt erfragen. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.
Unterlagen
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.
Die Art der vorzulegenden Dokumente ist von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der vorzulegenden Unterlagen, wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind, ledig (keine Vorehen) und in Deutschland geboren sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister/-buch (nicht Geburtsurkunde), erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes (nicht erforderlich, wenn Sie in Paderborn geboren sind)
- erweiterte Meldebescheinigung, wenn eine*r von Ihnen nicht in Paderborn gemeldet ist, erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage) (nicht erforderlich, wenn Sie in Paderborn gemeldet sind)
- ggf. Geburtsurkunde bei gemeinsamen Kindern, wenn diese nicht in Paderborn geboren wurden
Sollte Ihr Familienstand geschieden, verwitwet oder Lebenspartnerschaft aufgehoben lauten:
- die unter „ledig“ genannten Dokumente und
- zusätzlich Eheurkunde der Vorehe/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Nachweis der Auflösung (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) oder Eheurkunde der Vorehe/Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister,erhältlich bei Standesamt der letzten Eheschließung (nicht erforderlich, wenn Sie in Paderborn geheiratet haben)
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Vorlage weiterer Dokumente im Einzelfall erforderlich sein kann.
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:
- ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
- eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschlossen und/oder geschieden
In diesen Fällen erstellen wir Ihnen gerne eine genaue Übersicht der erforderlichen Dokumente.
Dazu schreiben Sie gerne eine E-Mail mit folgenden Angaben von beiden Partnern an heiraten@paderborn.de :
- Name und Vorname
- Geburtsdatum und –Ort
- Staatsangehörigkeit
- Derzeitiger Wohnort
- Familienstand (ledig/geschieden/verwitwet)
- Anzahl der Vorehen (Mit Ort der Eheschließung und Art der Auflösung)
- Anzahl gemeinsamer Kinder
- Deutschkenntnisse
Ergänzend dazu übersenden Sie bitte Fotos Ihrer Reisepässe (Vorder-und Rückseite).
Kosten
Anmeldung bei deutschen Eheschließenden | 50,00 EUR |
Anmeldung bei einem/zwei ausländischen Eheschließenden | 80,00 EUR |
Durchführung der Eheschließung bei Anmeldung in einem anderen Standesamt | 60,00 EUR |
Gebühren für Urkunden (erste/jede weiter gleiche Urkunde) | 12,00 EUR/6,00 EUR |
Zusatzgebühren für besondere ortsbezogene Eheschließungen:
Freitags
- Eheschließungen im Paderborner Rathaus ab 12.30 Uhr: 80,00 EUR
- Eheschließungen im Neuhäuser Schloss bis 12.00 Uhr: 120,00 EUR
- Eheschließungen im Neuhäuser Schloss ab 12.30 Uhr: 200,00 EUR
Samstags
- Eheschließungen im Paderborner Rathaus: 170,00 EUR
- Eheschließungen im Neuhäuser Schloss: 200,00 EUR
Die zu zahlenden Gebühren sind im Standesamt zu erfragen.
Zahlungsweisen
- Bar
- Kartenzahlung
Hinweise und Besonderheiten
Terminreservierungen
Um rechtzeitig mit den Hochzeitsvorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Eheschließung "vorreservieren" zu lassen. Verbindlich werden diese Termine aber erst durch die Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen kann.
Zur Terminabstimmung nehmen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten Kontakt mit den Mitarbeiter*innen des Standesamtes auf (s. unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen").
Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 ist die Mitwirkung von Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und haben sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Sie können auch erst beim der Termin der Eheschließung benannt werden. Bis zu zwei Trauzeugen können die Niederschrift zur Eheschließung unterschreiben.
Dolmetscher
Ist mindestens einer der Eheschließenden der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Eheschließenden ein Dolmetscher mitzubringen. Übersetzen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument zu legitimieren. Im Einzelfall kann die Inanspruchnahme eines vereidigten/gerichtlich zugelassenen Dolmetschers verlangt werden.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Einwohner- und Standesamt - Standesamt
- Standesamt Paderborn
- Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG
- 33102 Paderborn
- E-Mail: standesamt@paderborn.de
Zuständige Kontaktpersonen
- Beratungsteam Standesamt
- Tel: +49 5251 88-13400
- E-Mail: standesamt@paderborn.de