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Genehmigungspflichtige Gewerbe

Beschreibung

Nach dem gemäß § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung geltenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch (Bundes-)Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen und Beschränkungen in diesem Sinne sind gewerberechtliche und andere Erlaubnispflichten zur Berufszulassung und Berufsausübung.

Gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen für folgende Tätigkeiten:
- Betrieb von Privatkrankenanstalten
- Schaustellung von Personen
- Aufstellung von Gewinnspielgeräten
- Veranstaltung von anderen (Geschicklichkeits-)Spielen
- Betrieb einer Spielhalle
- Pfandleihgeschäft
- Versteigerergewerbe
- Darlehens- oder Immobilien-Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
- Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- Reisegewerbe
- Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank

Weitere Erlaubnispflichten bestehen insbesondere für folgende Tätigkeiten:

- Zulassungspflichtige Handwerke lt. Anlage A zur Handwerksordnung (siehe unter "Weiterführende Informationen")
- Abfallbeseitigung
- Altenpflege
- Apotheke
- Arzneimittelherstellung
- Bankgeschäfte
- Bergbau
- Briefbeförderung
- Güter- und Personenverkehr
- Inkassobüro
- Lotterieunternehmer
- Spielvermittler
- Waffenherstellung und -handel

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Gleichmar
    • Tel: +49 5251 88-11478
    • E-Mail: s.gleichmar@paderborn.de
  • Frau Rieder
    • Tel: +49 5251 88-11302
    • E-Mail: p.rieder@paderborn.de
Genehmigungspflichtige Gewerbe

Nach dem gemäß § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung geltenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch (Bundes-)Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen und Beschränkungen in diesem Sinne sind gewerberechtliche und andere Erlaubnispflichten zur Berufszulassung und Berufsausübung.

Gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen für folgende Tätigkeiten:
- Betrieb von Privatkrankenanstalten
- Schaustellung von Personen
- Aufstellung von Gewinnspielgeräten
- Veranstaltung von anderen (Geschicklichkeits-)Spielen
- Betrieb einer Spielhalle
- Pfandleihgeschäft
- Versteigerergewerbe
- Darlehens- oder Immobilien-Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
- Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- Reisegewerbe
- Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank

Weitere Erlaubnispflichten bestehen insbesondere für folgende Tätigkeiten:

- Zulassungspflichtige Handwerke lt. Anlage A zur Handwerksordnung (siehe unter "Weiterführende Informationen")
- Abfallbeseitigung
- Altenpflege
- Apotheke
- Arzneimittelherstellung
- Bankgeschäfte
- Bergbau
- Briefbeförderung
- Güter- und Personenverkehr
- Inkassobüro
- Lotterieunternehmer
- Spielvermittler
- Waffenherstellung und -handel

Verzeichnis der Zulassungspflichtigen Gewerbe (Anlage A der Handwerksordnung) Gewerbe-Service-Portal.NRW - das Gewerbe-Service-Portal des Landes NRW

Schankgenehmigung, Gaststätte, Spielhalle, Spielothek, Wettbüros, Sportwetten, Versicherung, Automaten, Sicherheitsdienst, Immobilienmakler, Finanzen, Kneipe, Restaurant https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22220/show
Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
Marienplatz 11a 33098 Paderborn

Frau

Gleichmar

2.11

+49 5251 88-11478
s.gleichmar@paderborn.de

Frau

Rieder

2.10

+49 5251 88-11302
p.rieder@paderborn.de