Gewerbezentralregister (Auskunft an private Personen)
Beschreibung
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Paderborn gemeldet ist. Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = für private Zwecke
- Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen bei der Beantragung angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Weitere Informationen zu der Beantragung finden Sie unter der Rubrik "Details".
Rechtsgrundlagen
§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung (GEWO)
Unterlagen
1. Bei persönlicher Antragsstellung:
- der Personalausweis oder Reisepass
2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden.
Den Antrag finden Sie unter "Onlinedienstleistung".
3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.
Eine schriftliche Antragstellung ist nicht per E-Mail möglich.
Fristen
Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
Zahlungsweise
Die Zahlung kann erfolgen:
- per EC-Karte
- bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung eines Führungszeugnisses beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten, ist nur bei zeitgleicher Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft möglich.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 11a
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Hardes
- Tel: +49 5251 88-12796
- E-Mail: p.hardes@paderborn.de
- Frau Matthes
- Tel: +49 5251 88-11417
- E-Mail: el.matthes@paderborn.de