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Urkunden (Bestellung)

Beschreibung

Urkunden können Sie ausschließlich online über das Urkundenportal oder schriftlich per Post beantragen. Eine persönliche Beantragung ist nicht möglich. 

Für "Hinweise zur Urkundenbestellung“ klicken Sie bitte hier. 

Bitte beachten Sie die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit des Standesamtes montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.

Hinweis:
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater Anbieter wie zum Beispiel „standesamt.com“, „standesamt.online“, „urkunden-standesamt.de“, ,,standesamt-portal.de" oder „standesamt24.de“ stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Paderborn und werden nicht bearbeitet!

Bitte beachten Sie, dass Geburtsbeurkundungen für Neugeborene über unser Urkundenportal nicht möglich sind. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

Das Standesamt stellt Urkunden aus den Personenstandsregistern aus

  • wenn sich die Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Todesfall in Paderborn ereignet haben und
  • wenn die Frist für die Führung der Personenstandsregister bzw. -bücher noch nicht abgelaufen ist.

Es gelten folgende Fristen:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Kreis- und Stadtarchiv Paderborn abgegeben. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Folgende Urkunden können beantragt werden:

  •  Geburtsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat DIN A5)
  •  Eheurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat DIN A5)
  •  Lebenspartnerschaftsurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat DIN A5)
  •  Sterbeurkunden (DIN A4 oder Stammbuchformat DIN A5)
  •  Internationale (mehrsprachige) Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  •  Beglaubigte Registerausdrucke (beglaubigte Abschriften) aus allen Registern (z.B. für die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen deutschen Standesamt)
  •  Bescheinigungen über die Namensführung (derzeit nur per schriftlicher Urkundenbestellung möglich; Formular: „Urkundenbestellung per Post mit SEPA-Lastschriftmandat“, siehe Rubrik "Downloads")

Antragsberechtigt sind:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
  • Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner (= bereits verheiratet/verpartnert! Nicht für den/die Verlobte/n)
  • die Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
  • Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
  • Geschwister (gilt nur für Geburts- oder Sterbeurkunden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann)
  • Personen, die eine schriftliche Vollmacht und ein gültiges Ausweisdokument einer berechtigten Person vorlegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder, wenn die in der Urkunde genannten Personen seit mindestens 30 Jahren verstorben sind
  • Betreuer (siehe "Hinweise zur Urkundenbestellung" unter der Rubrik "Downloads")
  • Behörden und andere öffentliche Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Angabe des Verwendungszweckes

Beantragung:

„Hinweise zur Urkundenbestellung“ erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.

Sie können Urkunden am besten und schnellsten online über das Urkundenportal unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" bestellen. Eine Registrierung ist in unserem Urkundenportal nicht notwendig. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per Kreditkarte oder PayPal. Die Urkunde wird Ihnen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 - 6 Wochen zugeschickt.

Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir grundsätzlich abzusehen, da dies zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung führen kann.

Ferner können Sie die Urkundenbestellung schriftlich (per Post) vornehmen. Eine Beantragung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

Schriftliche Urkundenbestellung:

  • Für diesen Bestellweg nutzen Sie bitte das Formular "Urkundenbestellung per Post mit SEPA-Lastschriftmandat" unter der Rubrik "Downloads". Damit ist sichergestellt, dass wir die erforderlichen Angaben erhalten. Das Formular wird nach dem Ausfüllen ausgedruckt und unterschrieben. Haben Sie keine Druckmöglichkeit, lassen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein Blankoformular zukommen.
  • Die Bezahlung ist nur mit unterschriebenem SEPA-Lastschriftmandat möglich.
  • Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie bei.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Form der Beantragung und Bearbeitung deutlich länger dauern kann, als eine Beantragung und direkte Bezahlung über unser Urkundenportal.

Kosten

  •  alle Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden): 12,00 EUR

Weitere Ausfertigungen einer gleichen Urkunde kosten bei gleichzeitiger Bestellung nur die Hälfte. So beträgt die Gebühr für 3 Geburtsurkunden im Standardformat DIN A4 derselben Person z. B. 24,00 EUR.

  • Bescheinigung über die Namensführung: 12,00 EUR

Gebührenfrei sind Urkunden für bestimmte soziale Zwecke, z. B. zur Beantragung von Rente. Die Gründe sind bei Antragstellung anzugeben. Die Urkunde wird mit dem jeweiligen Verwendungszweck gekennzeichnet.

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde bzw. ein Suchaufwand entstanden ist.

Zahlungsart

Die Gebühren sind im Voraus wie folgt zu entrichten:

  • Bei Bestellung über das Urkundenportal per Kreditkarte oder PayPal
  • Bei schriftlicher Bestellung durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Verwandte Dienstleistungen