Gewerbezentralregister (Auskunft über juristische Personen)
Beschreibung
Telefonisch erreichen Sie die unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen“ genannten Ansprechpartner montags in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr und donnerstags von 8:00 – 12:00 Uhr.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Paderborn betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde
Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Rechtsgrundlagen
§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung (GEWO)
Unterlagen
1. Bei persönlicher Antragsstellung:
- der Personalausweis oder Reisepass
2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden. Das Antragsformular können sie gern per E-Mail bei Ihren Ansprechpartnern unter der Rubrik "Kontakt" anfordern.
3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.
Eine schriftliche Antragstellung ist nicht per E-Mail möglich, allerdings können Sie den Anzug aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Den Link zur Online-Beantragung finden Sie unter "Weitere Informationen".
Fristen
ca. 1 bis 2 Wochen
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.
Zahlungsweise
Die Zahlung kann erfolgen:
- per EC-Karte
- bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 11a
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Hardes
- Tel: +49 5251 88-12796
- Frau Köhler
- Tel: +49 5251 88-11417