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Kulturförderkonzept

Beschreibung

Die Stadt Paderborn pflegt und fördert Kunst und Kultur gemäß der Verpflichtung nach Art. 18 Abs. 1 Landesverfassung NRW. Im Rahmen dessen regelt das am 01.01.2026 in Kraft getretene Kulturförderkonzept die Förderung von Kunst und Kultur außerhalb der städtischen Trägerschaft.

Die Förderung erfolgt einerseits in Form qualifizierender Maßnahmen und Netzwerkarbeit, andererseits in vier Förderlinien in Form finanzieller Zuwendung:

Basisförderung:
Pauschale Grundförderung für Kulturvereine oder -vereinigungen mit kontinuierlichem Engagement.

Projektförderung:
Zuschuss zur Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten, die zeitlich befristet und inhaltlich abgrenzbar sind.

Betriebskostenförderung:
Förderung kontinuierlicher Miet-, Energie- und ähnlichen Kosten kulturtreibender Institutionen mit Sitz in Paderborn.

Projektstipendien:
Exzellenz- oder Nachwuchsstipendien für in Paderborn ansässige Künstler/innen für ein bestimmtes künstlerisches Projekt.

Es besteht keine Verpflichtung der Stadt, alle Formen der Förderung jedes Jahr zu verwirklichen.

Digitale Antragsformulare für Basisförderung und Projektförderung finden Sie unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.

Für die anderen Förderlinien und für Verwendungsnachweise werden digitale Formulare demnächst bereitgestellt.

Noch bis Ende 2026 steht auch das digitale Formular für Verwendungsnachweise nach den früheren Kulturförderrichtlinien zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

  • Kulturamt
    • Stadtverwaltung Paderborn
    • Marienplatz 11a
    • 33098 Paderborn

Zuständige Kontaktpersonen