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Kulturförderrichtlinien

Beschreibung

Die Stadt Paderborn kann den in ihrem Stadtgebiet ansässigen kulturtreibenden Vereinen, Vereinigungen etc. nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien Zuschüsse gewähren. Unterstützt werden können alle regelmäßigen Aktivitäten, die das Kulturangebot in der Stadt Paderborn bereichern und sich an die Allgemeinheit wenden.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen“ gerne zur Verfügung.

Sie können die Anträge vollständig digital online stellen. Erforderliche Nachweise können einfach als PDF-Dokument beigefügt werden. Auch der Verwendungsnachweis kann digital eingereicht werden. Melden Sie sich dazu im verlinkten Serviceportal under der Rubrik "Onlinedienstleistung" an. 

Anträge können ebenfalls über die Formulare, zu finden unter der Rubrik "Downloads", gestellt werden.

Auf diesem Weg kann auch der Verwendungsnachweis erstellt werden, der nach der Beendigung der Maßnahme einzureichen ist.

Rechtsgrundlagen

Richtlinien der Stadt Paderborn über die Gewährung von Zuschüssen an kulturtragende Vereine, Vereinigungen, Initiativen und sonstige Träger kulturellen Lebens vom 24.05.2012, die zum 01.01.2013 in Kraft getreten sind (s. unter der Rubrik "Weitere Informationen").

Weiterführende Informationen

Zuständige Einrichtung

  • Kulturamt
    • Stadtverwaltung Paderborn
    • Marienplatz 11a
    • 33098 Paderborn

Zuständige Kontaktpersonen