Sonderöffnungszeiten (Verkaufsoffene Sonntage, Late Night Shopping)
Beschreibung
Außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten (montags bis samstags von 0 Uhr bis 24 Uhr) kann unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) im öffentlichen Interesse an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen eine Freigabe zur Ladenöffnung für Verkaufsstellen ab 13 Uhr für die Dauer von 5 Stunden erfolgen. Zur Freigabe bedarf es einer entsprechenden Ordnungsbehördlichen Verordnung des Rates der Stadt Paderborn.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2019 insgesamt 7 Ordnungsbehördliche Verordnungen für die Freigabe von Ladenöffnungen anlässlich folgender Veranstaltungen erlassen:
2024
- Sonntag, 01.12.2024 – Weihnachtsmarkt Paderborn (1. Adventsonntag)
- Sonntag, 08.12.2024 – Weihnachtszauber Schloß Neuhaus (2. Adventsonntag)
2025
- Sonntag, 06.04.2025 – Frankfurter Weg-Fest
- Sonntag, 11.05.2025 – Frühlingsfest Paderborn
- Sonntag, 25.05.2025 – Dorffest Elsen
- Sonntag, 03.08.2025 – Libori
- Sonntag, 26.10.2025 – Herbstlibori
- Sonntag, 30.11.2025 – Weihnachtsmarkt Paderborn (1. Adventsonntag)
- Sonntag, 07.12.2025 – Weihnachtszauber Schloß Neuhaus (2. Adventsonntag)
Die Freigabe zur Sonntagsöffnung gilt jeweils nur für die in der entsprechenden OVO definierten Bereiche
Sonderregelungen gelten u.a. für Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus einer oder mehrerer Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, für die Abgabe dieser Waren und eines begrenzten Randsortiments für die Dauer von 5 Stunden. Auf Grund dieser Sonderregelung müssen Sie sonntags auf die Frühstücksbrötchen nicht verzichten.
Allerdings darf eine Ladenöffnung der vorbezeichneten Verkaufsstellen am Ostermontag, am Pfingstmontag und am 2. Weihnachtstag nur dann erfolgen, wenn die Verkaufsstelle zugleich als Gaststättenbetrieb (z.B. Café) geführt wird. Ansonsten besteht an den genannten Tagen ein gesetzliches Ladenöffnungsverbot.
Bei speziellen Fragestellungen zur Freigabe der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner unter der Rubrik „Zuständige Kontaktpersonen“.
Die Termine zum Late Night Shopping, das durch die Einzelhändler innerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten angeboten wird, werden durch die Werbegemeinschaft Paderborn e.V. eigenverantwortlich festgelegt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Werbegemeinschaft Paderborn e.V. unter der Rubrik "Weiterfürende Informationen".
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördliche Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Paderborn.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten
- Stadtverwaltung Paderborn
- Marienplatz 11a
- 33098 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Meier Abteilungsleitung
- Tel: +49 5251 88-11301