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Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht

Beschreibung

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder Helm tragen können, bedarf dies einer Genehmigung durch das Ordnungsamt.

Die Befreiung richtet sich nach der erforderlichen Dauer (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).

Rechtsgrundlagen

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

Die Beantragung ist schriftlich oder online möglich. Hierzu ist eine Anmeldung im Servicekonto NRW erforderlich.

Sie benötigen ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass das Tragen eines Helmes oder das Anlegen eines Gurtes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist und Sie von der Helm- bzw. Gurtpflicht befreit werden müssen.

Außerdem sollte das Attest Angaben über die erforderliche Dauer der Befreiung enthalten. 

Kosten

Die Gebühr beträgt für eine Ausnahmegenehmigung von 1 Jahr 30,00 EUR. 
Für eine Befreiung von längerer Dauer wird eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben.

Gebührenbefreiung
Bei nachgewiesener Schwerbehinderung entfällt die Gebühr.

(Stand 01.01.2016)

Zahlungsweise

Die Zahlung kann erfolgen:
- nach Erhalt der Genehmigung, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Hinweise und Besonderheiten

Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können ebenfalls von der Gurtpflicht befreit werden.

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