Parkausweis für Ärzte
Beschreibung
Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken.
Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist. Die Genehmigung gilt im Einzelfall für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs. Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.
Gültigkeit: Der Parkausweis kann für 1 Jahr, auf Wunsch auch für 2 oder 3 Jahre ausgestellt werden.
Unterlagen
Die Beantragung ist schriftlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter der Rubrik „Onlinedienstleistung“.
Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Schriftlich:
- Antragsformular
- Angabe über die Fachrichtung des Arztes
(praktische Ärzte wie z.B. Internisten, Ärzte für Frauenheil- oder Kinderheilkunde etc.)
- Autokennzeichen des Fahrzeugs/ der Fahrzeuge
- gewünschte Laufzeit des Parkausweises (1, 2 o. 3 Jahre)
Online:
Für die Onlinebeantragung ist die Konto-Erstellung einer BundID notwendig. Der fertige Parkausweis wird Ihnen nach Bearbeitung per Post zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten eine Bestätigung Ihres Anrechts bei der Ärztekammer einzuholen. Dieser Vorgang kann unter Umständen etwas Zeit beanspruchen.
Kosten
Es werden folgende Gebühren erhoben:
- für die Geltungsdauer von 1 Jahr: 60,00 EUR
- für die Geltungsdauer von 2 Jahren: 85,00 EUR
- für die Geltungsdauer von 3 Jahren: 110,00 EUR
Zahlungsweise
Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
Bearbeitungsdauer
I.d.R. bis zu einer Woche
Hinweise und Besonderheiten
Eine einmalige Umstellung der Ausnahmegenehmigung wegen Umzug oder Wechsel des KFZ ist gebührenfrei, ab dem zweiten Wechsel beträgt die Verwaltungsgebühr 10,00 EUR. Bitte beachten Sie das ein Wechsel nur im Austausch mit der original Ausnahmegenehmigung möglich ist.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Verkehrssicherung - Parkausweise
- Tel: +49 5251 88-11345
- E-Mail: ausnahmegenehmigung@paderborn.de