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Parkausweis für Handwerker (Werkstatt- und Servicefahrzeuge) im Stadtgebiet Paderborn

Beschreibung

Für die Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten im Paderborner Stadtgebiet können Sie beim Ordnungsamt eine pauschale Park-Ausnahmegenehmigungen für Service- und Werkstattfahrzeuge (ausschließlich LKW, Bulli oder Kastenwagen) mit einer fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift beantragen.

Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht das Parken

- in eingeschränkten Halteverboten,
- auf Bewohnerparkplätzen,
- auf öffentlichen Parkplätzen im Bereich von Parkscheinautomaten,
- auf Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibe über die Höchstparkdauer hinaus

Der Handwerkerparkausweis kann für 1 oder 2 Jahre genehmigt werden.

Rechtsgrundlagen

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Unterlagen

Die Beantragung ist persönlich oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)

Kosten

Es werden folgende Gebühren erhoben:

- für die Geltungsdauer von 1 Jahr pro Fahrzeug: 100,00 EUR
- für die Geltungsdauer von 2 Jahren pro Fahrzeug: 165,00 EUR

(Stand 01.01.2016)

Zahlungart

Die Zahlung kann erfolgen:

- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung):
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Hinweise und Besonderheiten

Um einen flexiblen Einsatz durch die Betriebe zu ermöglichen, wird der Handwerkerparkausweis für Werkstatt- und Servicefahrzeuge nicht fahrzeugbezogen, sondern für den jeweiligen Betrieb ausgestellt. Es kann also für den jeweiligen Erfordernis für verschiedene Fahrzeuge eines Betriebes eingesetzt werden.

Voraussetzung zur Erkennung ist, dass es sich dabei um Service- oder Werkstattfahrzeuge handelt und dass diese an beiden Fahrzeuglängsseiten mit einer deutlich lesbarenfest angebrachten Firmenaufdruck versehen sind.


Der Ausweis muss immer im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs hinter der Windschutzscheibe sichtbar ausgelegt werden.  

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen