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Parkausweis für Handwerk und Handel

Beschreibung

Gewerbetreibende, die im Service- oder Dienstleistungsbereich tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für ihre Dienstfahrzeuge auf Kurzzeitparkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne Bedienung des Parkscheinautomaten bzw. Bewohnerparkausweis und über die Höchstparkdauer hinaus beantragen.

Diese Genehmigung kann nur Betrieben erteilt werden, die Inhaber eines Handwerksbetriebes oder Einzelhandelsgeschäftes sind und in Bewohnerparkbereichen ihren Betrieb haben. Sie dürfen jedoch nicht Bewohner sein oder über einen eigenen Stellplatz verfügen.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Die Beantragung ist  ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail möglich.

Bei der Antragsstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

- formloser Antrag
- Fahrzeugschein

Kosten

Die Gebühren betragen je nach Einzelfall 50,00 - 80,00 EUR.

Zahlungsart

Nach Erhalt der Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens, durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:

Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00

Bearbeitungsdauer

I.d.R. bis zu einer Woche

Hinweise und Besonderheiten

Die Ausnahmegenehmigung kann für den Geschäftsbetrieb für ein Einsatzfahrzeug genehmigt werden.

Der Ausweis muss im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs so hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, das er von außen gut sichtbar ist.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen