Parkausweis für Handwerk und Handel
Beschreibung
Gewerbetreibende, die im Service- oder Dienstleistungsbereich tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für ihre Dienstfahrzeuge auf Kurzzeitparkplätzen und Bewohnerparkplätzen ohne Bedienung des Parkscheinautomaten bzw. Bewohnerparkausweis und über die Höchstparkdauer hinaus beantragen.
Diese Genehmigung kann nur Betrieben erteilt werden, die Inhaber eines Handwerksbetriebes oder Einzelhandelsgeschäftes sind und in Bewohnerparkbereichen ihren Betrieb haben. Sie dürfen jedoch nicht Bewohner sein oder über einen eigenen Stellplatz verfügen.
Rechtsgrundlagen
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Ziffer 11 StVO (Straßenverkehrsordnung)
Unterlagen
Die Beantragung ist auschließlich schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) möglich. Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- formloser Antrag
- Fahrzeugschein
Kosten
Die Gebühren betragen je nach Einzelfall 50,00 - 80,00 EUR.
(Stand 01.01.2016)
Zahlungsart
Die Zahlung kann erfolgen:
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn (nach Erhalt der Genehmigung):
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30, IBAN: DE67 4765 0130 0000 0007 78
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21, IBAN: DE37 4726 0121 8601 9000 00
Hinweise und Besonderheiten
Die Ausnahmegenehmigung kann für den Geschäftsbetrieb für ein Einsatzfahrzeug genehmigt werden.
Der Ausweis muss im Original mitgeführt werden und beim Parken des Fahrzeugs so hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden, das er von außen gut sichtbar ist.
Zuständige Einrichtung
- Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)
- 33102 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Verkehrssicherung - Parkausweise
- Tel: +49 5251 88-11345
- E-Mail: ausnahmegenehmigung@paderborn.de