Integrierte Handlungskonzepte
Beschreibung
Der Tag der Städtebauförderung war am 14.05.2022/ (15.05.2022)
Seit Anfang der 90er Jahre wird die Stadt Paderborn mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützt. Auch im nächsten Jahr wird es mit Aufstellung eines neuen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes weitergehen.
Durch die Änderung der Städtebauförderungsrichtlinien im Jahr 2008 ist eine punktuelle Förderung von städtebaulichen Einzelmaßnahmen nicht mehr möglich.
Stattdessen sind sog. Integrierte Handlungskonzepte für Stadtteile, Ortsteilzentren oder Quartiere aufzustellen, die einem bestimmten Förderprogramm zuzuordnen sind.
Rechtsgrundlagen
Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Land und Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben.
Hinweise und Besonderheiten
Ein Repräsentant der Bezirksregierung Detmold übergab im Juni 2017 den Bewilligungsbescheid für Fördermittel in Höhe von 753.000 Euro an Bürgermeister Michael Dreier. Ende des letzten Jahres hatte die Stadt erneut Fördermittel im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt (IHK I) beantragt, um weitere Maßnahmen umsetzen zu können.
- Erstellung eines Konzeptes „Parkpflegewerk Mittelalterliche Stadtbefestigung“, (Dimension und Bedeutung dieses Bauwerks für die Stadt)
- Erweiterung der öffentlichen Flächen im Bereich des von der Stadt auf den Königsplätzen erworbenen Gebäudes Königsplatz 10 durch Rücknahme der Ladenfläche des Gebäudes mehr öffentliche Fläche und damit bessere Sichtbezüge herstellen
- Abriss (Beton) und Neubau (Naturstein) der letzten alten Fußgängerbrücke über die Marienstraße ist Bestandteil der jetzt bewilligten Förderung
- Fortführung des Programms zum barrierefreien Ausbau der Innenstadt
- der jährlich stattfindende Tag der Städtebauförderung (Vorstellung aller Projekte, die Fördermittel der Städtebauförderung bekommen haben)
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Stadtplanungsamt - Stadtgestaltung / Denkmalschutz
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Rohe
- Tel: +49 5251 88-11850
- E-Mail: b.rohe@paderborn.de