Bebauungsplan
Beschreibung
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa ein einzelnes Grundstück, oder einen Stadtteil aufgestellt.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde.
Weitere Informationen zu Bebauungsplänen und zur Bauleitplanung allgemein erhalten Sie unter den Rubriken "Downloads" und "Onlinedienstleistung".
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Zuständige Einrichtung
- Stadtplanungsamt - Verbindliche Bauleitplanung
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Herr Jursza
- Tel: +49 5251 88-12355
- E-Mail: m.jursza@paderborn.de
- Frau Münsterteicher
- Tel: +49 5251 88-12785
- E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
- Frau Nähring
- Tel: +49 5251 88-11370
- E-Mail: e.naehring@paderborn.de