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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Sondereigentum kann laut Wohnungseigentumsgesetz nur dann eingeräumt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauordnungsbehörde digital ausgestellt. Die Bauherrschaft/Notar/in muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.

Der Aufteilungsplan muss eine von der Bauordnungsbehörde mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Bauordnungsbehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung unseren Antragsassistenten unter die Rubrik "Onlinedienstleistung".

Falls Sie Ihren Antrag nicht online stellen möchten, finden Sie unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“ das entsprechende Formular zum Ausdrucken.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz

Unterlagen

  • Antragsformular unter der Rubrik "Onlinedienstleistung" oder Formular zum Ausdruck unter der Rubrik "Weiterführende Informationen"
  • Bauzeichnung (beim analogen Antrag in zweifacher Ausfertigung und, sofern möglich, im Maßstab 1:100 und nicht größer als Format DIN A3), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

Kosten

Neubauten:

100,00 EUR zuzüglich 50,00 - 150,00 EUR je Wohneinheit

Umwandlung von bestehenden Wohnungen in Wohnungseigentum:

100,00 EUR zuzüglich 150,00 EUR je Wohneinheit

Je zugeordnetem Garagenstellplatz:

20,00 EUR

Zahlungsweisen

  • Gebührenbescheid
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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

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