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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung

Sondereigentum kann laut Wohnungseigentumsgesetz nur dann eingeräumt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauordnungsbehörde ausgestellt. Der Bauherr/Notar muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.

Der Aufteilungsplan muss eine von der Bauordnungsbehörde mit Siegel und Unterschrift versehene Bauzeichnung sein, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.

In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Bauordnungsbehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz

Unterlagen

  • Bauzeichnung in zweifacher Ausfertigung (sofern möglich im Maßstab 1:100 - jedoch nicht größer als Format DIN A3), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
  • Antragsformular, erhältlich unter dem Punkt "Weiterführende Informationen"

Kosten

Neubauten:

100,00 EUR zuzüglich 50,00 - 150,00 EUR je Wohneinheit

Umwandlung von bestehenden Wohnungen in Wohnungseigentum:

100,00 EUR zuzüglich 150,00 EUR je Wohneinheit

Je zugeordnetem Garagenstellplatz:

20,00 EUR

Zahlungsweisen

  • Gebührenbescheid

Zuständige Einrichtung

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