Bauarchivauskunft
Beschreibung
Die Bauregistratur verwaltet die Bauakten aller bestehender Gebäude im Stadtgebiet Paderborn.
Die Bauakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.
Auskunft aus den Bauakten kann grundsätzlich nur die Eigentümerin/ der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks erhalten. Ansonsten werden Akteneinsichten und Auskünfte aus den Akten nur mit Vollmacht der Eigentümerin/ des Eigentümers erteilt.
Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Bauaktenauskunft unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".
Falls Sie Ihren Antrag nicht online stellen möchten, finden Sie unter der Rubrik „Downloads“ das entsprechende Formular zum Ausdrucken und Einreichen.
Die Akteneinsichten bzw. Auskünfte aus Bauakten werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Informationsfreiheitsgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz
Unterlagen
Zur Akteneinsicht ist berechtigt:
- Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer
- Entwurfverfassende im Sinne der BauO NRW
- Zwangsverwaltende
- Bevollmächtigte der Gerichte
- Personen mit Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers
Zur Akteneinsicht muss der aktuelle Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Bei Akteneinsicht durch dritte Personen ist zusätzlich die Vollmacht der Eigentümerin/ des Eigentümers erforderlich.
Als Eigentumsnachweise gelten:
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Notariell beglaubigter Kaufvertrag, wenn noch keine Umtragung im Grundbuch erfolgt ist
- Erbschein in Verbindung mit dem Grundbuch, wenn noch keine Übertragung im Grundbuch erfolgt ist
Folgende Vollmachten der Eigentümerin/ des Eigentümers werden anerkannt:
- Schriftliche formlose Vollmacht, Vordruck erhältlich unter der Rubrik "Downloads"
- Maklervertrag
- Vertrag mit Planungsbüro
- Betreuerausweis
Zahlungsweisen
- Gebührenbescheid
Hinweise und Besonderheiten
Hinweis für Eigentümerinnen/ Eigentümer:
In den Bauakten können Daten enthalten sein, die nicht für Dritte zur Bekanntgabe geeignet sind. Mit der Zustimmung zur Akteneinsicht stimmt die Eigentümerin / der Eigentümer der Bekanntgabe solcher Daten zu.
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- - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- - Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Bauordnungsamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
- E-Mail: bauinfo@paderborn.de