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Baurechtsvorschriften

Beschreibung

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Verordnungen (u. a. Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung) geregelt. Es beantwortet im wesentlichen die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück zulässig sind. - Stadtplanungsamt, Planungsberatung

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit ihren Sonderbauverordnungen (Garagen- und Stellplatzverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung) und in sogenannten technischen Baubestimmungen (durch öffentliche Bekanntmachung eingeführte Normen) geregelt.

Es beschäftigt sich im wesentlichen mit der Frage, wie ein Bauvorhaben im Detail ausgeführt werden muss. So enthält es insbesondere die Anforderungen an den Bau und seine einzelnen Teile, die vor allem aus Sicherheitsgründen (Brandschutz, Standsicherheit) eingehalten werden müssen. - Bauordnungsamt, Bauordnung Verwaltungssachbearbeitung

Örtliche Bauvorschriften

Neben den Baugesetzen müssen Sie bei der Genehmigungsplanung auch bestehendes Ortsrecht beachten. Die Gemeinden können nach § 86 BauO NRW durch Satzung örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen.

In der Stadt Paderborn sind insbesondere folgende Satzungen gem. § 89 BauO NRW zu beachten:

- Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kinder bis zum schulpflichtigen Alter
- Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten im Kernbereich der Stadt Paderborn
- Satzung der Stadt Paderborn zur Untersagung bzw. Einschränkung von Garagen und Stellplätzen im Wohnviertel "Paderquellgebiet"

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung

Zuständige Einrichtung

  • Bauordnungsamt
    • Stadtverwaltung Paderborn
    • Am Hoppenhof 33
    • 33104 Paderborn

Zuständige Kontaktpersonen

Baurechtsvorschriften

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Verordnungen (u. a. Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung) geregelt. Es beantwortet im wesentlichen die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück zulässig sind. - Stadtplanungsamt, Planungsberatung

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit ihren Sonderbauverordnungen (Garagen- und Stellplatzverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung) und in sogenannten technischen Baubestimmungen (durch öffentliche Bekanntmachung eingeführte Normen) geregelt.

Es beschäftigt sich im wesentlichen mit der Frage, wie ein Bauvorhaben im Detail ausgeführt werden muss. So enthält es insbesondere die Anforderungen an den Bau und seine einzelnen Teile, die vor allem aus Sicherheitsgründen (Brandschutz, Standsicherheit) eingehalten werden müssen. - Bauordnungsamt, Bauordnung Verwaltungssachbearbeitung

Örtliche Bauvorschriften

Neben den Baugesetzen müssen Sie bei der Genehmigungsplanung auch bestehendes Ortsrecht beachten. Die Gemeinden können nach § 86 BauO NRW durch Satzung örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen.

In der Stadt Paderborn sind insbesondere folgende Satzungen gem. § 89 BauO NRW zu beachten:

- Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kinder bis zum schulpflichtigen Alter
- Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten im Kernbereich der Stadt Paderborn
- Satzung der Stadt Paderborn zur Untersagung bzw. Einschränkung von Garagen und Stellplätzen im Wohnviertel "Paderquellgebiet"

Baugesetzbuch
Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen
Satzung über bauliche Anlagen, Werbeanlagen
Satzung über bauliche Anlagen, Werbeanlagen Bahnhofstraße
Satzung zur Untersagung bzw. Einschränkung von Garagen und Stellplätzen im Wohngebiet "Paderquellgebiet"
Stellplatzablösesatzung
Baunutzungsverordnung
Bauprüfverordnung NRW
Feuerungsverordnung NRW
Camping- und Wochenendplatzverordung
Zweite Änderung des Runderlasses "Fliegende Bauten (FlBau NRW)"
Bauordnung NRW (12)

Vorschriften zum Baurecht, Bauordnung, Baugesetzbuch, Stellplatzverordnung https://mein-digiport.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/23244/show
Bauordnungsamt
Am Hoppenhof 33 33104 Paderborn

Herr

Göke

A0.29

+49 5251 88-11371
b.goeke@paderborn.de

Herr

Jursza

A0.30

+49 5251 88-12355
m.jursza@paderborn.de

Frau

Münsterteicher

A0.31

+49 5251 88-12785
r.muensterteicher@paderborn.de

Herr

Kürpick

Abteilungsleitung

A0.09

+49 5251 88-11430
g.kuerpick@paderborn.de

Frau

Wrobel

A0.27

+49 5251 88-11131
m.wrobel@paderborn.de

Frau

Nähring

A0.31

+49 5251 88-11370
e.naehring@paderborn.de

Frau

Wenzel

A0.06

+49 5251 88-11431
j.wenzel@paderborn.de
Stadtplanungsamt - Verbindliche Bauleitplanung
Am Hoppenhof 33 33104 Paderborn

Herr

Göke

A0.29

+49 5251 88-11371
b.goeke@paderborn.de

Herr

Jursza

A0.30

+49 5251 88-12355
m.jursza@paderborn.de

Frau

Münsterteicher

A0.31

+49 5251 88-12785
r.muensterteicher@paderborn.de

Herr

Kürpick

Abteilungsleitung

A0.09

+49 5251 88-11430
g.kuerpick@paderborn.de

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Wrobel

A0.27

+49 5251 88-11131
m.wrobel@paderborn.de

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Nähring

A0.31

+49 5251 88-11370
e.naehring@paderborn.de

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+49 5251 88-11431
j.wenzel@paderborn.de