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Baurechtsvorschriften

Beschreibung

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Verordnungen (u. a. Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung) geregelt. Es beantwortet im Wesentlichen die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist und welche Art und welches Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück zulässig sind. 

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist in der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit ihren Sonderbauverordnungen (Garagen- und Stellplatzverordnung, Verkaufsstättenverordnung, Versammlungsstättenverordnung, Beherbergungsstättenverordnung) und in sogenannten technischen Baubestimmungen (durch öffentliche Bekanntmachung eingeführte Normen) geregelt.

Es beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Frage, wie ein Bauvorhaben im Detail ausgeführt werden muss. So enthält es insbesondere die Anforderungen an den Bau und seine einzelnen Teile, die vor allem aus Sicherheitsgründen (Brandschutz, Standsicherheit) eingehalten werden müssen.

Örtliche Bauvorschriften

Neben den Baugesetzen müssen Sie bei der Genehmigungsplanung auch bestehendes Ortsrecht beachten. Die Gemeinden können nach § 89 BauO NRW durch Satzung örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen. Diese finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

In der Stadt Paderborn sind insbesondere folgende Satzungen gem. § 89 BauO NRW zu beachten:

  • Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kinder bis zum schulpflichtigen Alter
  • Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten im Kernbereich der Stadt Paderborn
  • Satzung der Stadt Paderborn zur Untersagung bzw. Einschränkung von Garagen und Stellplätzen im Wohnviertel "Paderquellgebiet"

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung