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Bauzustandsanzeige

Beschreibung

Die Fertigstellung des Rohbaus (beim freigestellten Verfahren nicht erforderlich), sowie die abschließende Fertigstellung sind beim Bauordnungsamt gem. §84 Abs.2 BauO NRW anzuzeigen.

Der Baubeginn ist 1 Woche vorher anzuzeigen.

Die Anzeige kann schriftlich oder persönlich über die Online-Formulare, erhältlich unter dem Punkt "Weiterführende Informationen", abgegeben werden.

Zuständige Einrichtung