Bauzustandsanzeige
Beschreibung
Die Fertigstellung des Rohbaus (beim freigestellten Verfahren nicht erforderlich), sowie die abschließende Fertigstellung sind beim Bauordnungsamt gem. §84 Abs.2 BauO NRW anzuzeigen.
Der Baubeginn ist 1 Woche vorher anzuzeigen.
Die Anzeige kann schriftlich oder persönlich über die Online-Formulare, erhältlich unter dem Punkt "Weiterführende Informationen", abgegeben werden.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Bauordnungsamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
- E-Mail: bauinfo@paderborn.de