Bauzustandsanzeige
Beschreibung
Die Fertigstellung des Rohbaus (beim freigestellten Verfahren nicht erforderlich), sowie die abschließende Fertigstellung sind beim Bauordnungsamt gem. §84 Abs.2 BauO NRW anzuzeigen.
Der Baubeginn ist 1 Woche vorher anzuzeigen.
Die Anzeige kann schriftlich, persönlich oder über die Online-Formulare (siehe "Weitere Informationen") abgegeben werden.
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Bauordnungsamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Wrobel
- Tel: +49 5251 88-11131
- E-Mail: m.wrobel@paderborn.de
- Frau Beller
- Tel: +49 5251 88-127081
- E-Mail: j.beller@paderborn.de
- Frau Wenzel
- Tel: +49 5251 88-11431
- E-Mail: j.wenzel@paderborn.de
- Herr Kürpick Abteilungsleitung
- Tel: +49 5251 88-11430
- E-Mail: g.kuerpick@paderborn.de