Grundstücksteilungen
Beschreibung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 Bauo NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Antragseingang über die Erteilung der Genehmigung zu entscheiden. Eine Fristverlängerung um bis zu zwei Monate ist möglich.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Unterlagen
Die Teilungsgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage eines von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular (siehe "Weitere Informationen") zu verwenden.
Fristen
1 Monat, ggf. Verlängerung um weitere 2 Monate möglich (§ 7 Abs. 2 BauO NRW)
Kosten
50€ - 250€ (je gebildetes, bebautes Grundstück)
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand und wird über einen Bescheid mitgeteilt.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
- Bauordnungsamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Hillebrand
- Tel: +49 5251 88-12708
- E-Mail: an.hillebrand@paderborn.de