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Grundstücksteilungen

Beschreibung

Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder zur Bebauung vorgesehen ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW).

Durch die Teilung des Grundstücks dürfen keine baulichen Situationen entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW, den aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen.

Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung. (siehe "weitere Informationen")

Rechtsgrundlagen

§ 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Unterlagen

Die Teilungsgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage eines, von einem/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/-in oder einer Katasterbehörde erstellten, amtlichen Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular (siehe "Weitere Informationen") zu verwenden.

Kosten

50,00 EUR - 500,00 EUR (je gebildetes, bebautes oder zur Bebauung vorgesehenes Grundstück*)
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand und wird über einen Bescheid mitgeteilt.

Als zur *Bebauung vorgesehenes Grundstück ist ein Grundstück zu bewerten, für das bereits eine Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung erteilt wurde.

Zahlungsweisen

  • Gebührenbescheid

Zuständige Einrichtung

  • Bauordnungsamt
    • Stadtverwaltung Paderborn
    • Am Hoppenhof 33
    • 33104 Paderborn

Zuständige Kontaktpersonen

  • Frau Hillebrand
    • Tel: +49 5251 88-12708
    • E-Mail: an.hillebrand@paderborn.de
  • Frau Beller
    • Tel: +49 5251 88-127081
    • E-Mail: j.beller@paderborn.de
  • Frau Wenzel
    • Tel: +49 5251 88-11431
    • E-Mail: j.wenzel@paderborn.de
Grundstücksteilungen

Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder zur Bebauung vorgesehen ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW). Durch die Teilung des Grundstücks dürfen keine baulichen Situationen entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW, den aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung. (siehe "weitere Informationen")

Die Teilungsgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage eines, von einem/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/-in oder einer Katasterbehörde erstellten, amtlichen Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular (siehe "Weitere Informationen") zu verwenden.

Antrag: Genehmigung zur Grundstücksteilung §7 BauO NRW
Anlage: Baubeschreibung
Zuständigkeit Bauaufsichtsbezirke der Verwaltungssachbearbeitung

50,00 EUR - 500,00 EUR (je gebildetes, bebautes oder zur Bebauung vorgesehenes Grundstück*)
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand und wird über einen Bescheid mitgeteilt. Als zur *Bebauung vorgesehenes Grundstück ist ein Grundstück zu bewerten, für das bereits eine Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung erteilt wurde.

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Bauordnungsamt
Am Hoppenhof 33 33104 Paderborn

Frau

Hillebrand

A0.08

+49 5251 88-12708
an.hillebrand@paderborn.de

Frau

Beller

A0.08

+49 5251 88-127081
j.beller@paderborn.de

Frau

Wenzel

A0.06

+49 5251 88-11431
j.wenzel@paderborn.de