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Grundstücksteilungen

Beschreibung

Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde (§ 7 BauO NRW). Die Teilungsgenehmigung wird von der Bauordnungsbehörde digital ausgestellt.

Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht oder die den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwiderlaufen.

Bitte nutzen Sie zur Beantragung einer Teilungsgenehmigung unseren Antragsassistenten unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

Falls Sie Ihren Antrag nicht online stellen möchten, finden Sie unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“ das entsprechende Formular zum Ausdrucken und Einreichen.

Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung, zu finden unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Rechtsgrundlagen

§ 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Unterlagen

  • Amtlicher Lageplan von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
  • Antragsformular

Kosten

50€ - 500€ (je gebildetes, bebautes Grundstück)
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.

Als zur Bebauung vorgesehenes Grundstück ist ein Grundstück zu bewerten, für das bereits eine Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung erteilt wurde.

Zahlungsweisen

  • Gebührenbescheid

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen