Grundstücksteilungen
Beschreibung
Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder zur Bebauung vorgesehen ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 7 BauO NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks dürfen keine baulichen Situationen entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW, den aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen eines Bebauungsplanes widersprechen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Bauaufsichtsbezirken der Verwaltungssachbearbeitung. (siehe "weitere Informationen")
Rechtsgrundlagen
§ 7 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Unterlagen
Die Teilungsgenehmigung ist schriftlich unter Vorlage eines, von einem/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/-in oder einer Katasterbehörde erstellten, amtlichen Lageplanes zu beantragen. Hierzu ist das entsprechende Formular (siehe "Weitere Informationen") zu verwenden.
Kosten
50,00 EUR - 500,00 EUR (je gebildetes, bebautes oder zur Bebauung vorgesehenes Grundstück*)
Die Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand und wird über einen Bescheid mitgeteilt.
Als zur *Bebauung vorgesehenes Grundstück ist ein Grundstück zu bewerten, für das bereits eine Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung erteilt wurde.
Zahlungsweisen
- Gebührenbescheid
Weiterführende Informationen
Zuständige Einrichtung
- Bauordnungsamt
- Stadtverwaltung Paderborn
- Am Hoppenhof 33
- 33104 Paderborn
Zuständige Kontaktpersonen
- Frau Hillebrand
- Tel: +49 5251 88-12708
- E-Mail: an.hillebrand@paderborn.de
- Frau Beller
- Tel: +49 5251 88-127081
- E-Mail: j.beller@paderborn.de
- Frau Wenzel
- Tel: +49 5251 88-11431
- E-Mail: j.wenzel@paderborn.de